Garantie: Artikel-Seite als Kaufnachweis gültig?

Hallo!

Folgendes Problem: Ich möchte bei Ebay eine Uhr (~100€) verkaufen, die ich selbst vor etwa 6 Monaten dort bei einem Händler neu gekauft habe und für die noch etwa 18 Monate Garantie seitens des Herstellers besteht. In der beiliegenden „Warranty Card“ steht, man müsse - würde man den Garantieanspruch geltend machen wollen - die Uhr samt Kaufbeleg oder „anderweitigen Kaufnachweisen, auf denen das Kaufdatum ersichtlich ist“ an den Hersteller oder Händler schicken.
Ich kann noch auf die Ebay-Artikel-Seite zugreifen. Würde ein Ausdruck dieser Seite als Kaufnachweis genügen? Die richtige Rechnung, die damals mitgeschickt wurde, habe ich leider nicht mehr. Oder lässt sich der Garantieanspruch gar nicht auf den zukünftigen Besitzer übertragen? (Stichwort Originalkäufer)

Danke schon mal!
Grüße
Florian

Hallo,

Garantie allgemein hier nachzulesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Genau was für einen Kaufbeleg der Hersteller will, vielleicht beim Hersteller erfragen?

Stephanie