Moinsen,
muss der Kunde bei Einlösung der Garantie (bei diesem Artikel vom Hersteller 3 Jahre gewährt) den Kaufbeleg vorlegen?
Hatte mal irgendwo gehört, dass der Händler zum Aufbewahren der Belege verpflichtet ist! Ist das so?
cheers Topper
Moinsen,
muss der Kunde bei Einlösung der Garantie (bei diesem Artikel vom Hersteller 3 Jahre gewährt) den Kaufbeleg vorlegen?
Hatte mal irgendwo gehört, dass der Händler zum Aufbewahren der Belege verpflichtet ist! Ist das so?
cheers Topper
Hallo auch…
Ich denke mal, dass man schon irgendwie selber nachweisden muss, dass man den entsprechenden Artikel im Zeitraum X gekauft hat. Das muss nicht unbedingt mit Kaufbeleg sein. Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge, aus denen eine Bezahlung per ec-Karte hervorgeht dürften auch gehen. Völlig unstrittig dürfte das sein, wenn betreffendes Produkt noch nicht so lange auf dem Markt ist wie die Garantie dauert. Außerdem gibts bei Produkten mit längerer Garantie ja auch diese lustigen Garantiekarten, auf denen man sich vom Händler mit Stempel das Kaufdatum eintragen lassen kann.
Händler müssen zwar ihre Geschäftsunterlagen etliche Jahre lang aufheben, aber in Fragen der Garantie werden die nur selten helfen.
Wenn Herr Kasulke-Grödelschmidt am 30. Februar eine Waschmaschine kauft (und bar bezahlt), dann steht in den Unterlagen, dass am 30. Februar eine Waschmaschine verkauft wurde.
Solange, wie für den Verkauf Umsatzsteuer abgeführt wurde ist dem Finanzamt egal, wer die danach hat.
Gruß
KB
Hallo,
muss der Kunde bei Einlösung der Garantie (bei diesem Artikel
vom Hersteller 3 Jahre gewährt) den Kaufbeleg vorlegen?
Wenn das in den Garantiebediongungen so vorgesehen ist: ja. Oftmals muss man sogar einen ausgefüllten Registrierungszettel vorab einschicken, sonst gibt es gar keine Garantie. Beachte bitte den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (Sachmangalhaftung). Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, siehe dazu faq:1152.
Insofern ist das Posting eins tiefer leider heftig falsch.
Hatte mal irgendwo gehört, dass der Händler zum Aufbewahren
der Belege verpflichtet ist! Ist das so?
Egal. Völlig egal.
Gruß
loderunner (ianal)
Sorry…
Hallo,
aber das:
Ich denke mal, dass man schon irgendwie selber nachweisden
muss, dass man den entsprechenden Artikel im Zeitraum X
gekauft hat. Das muss nicht unbedingt mit Kaufbeleg sein.
Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge, aus denen eine
Bezahlung per ec-Karte hervorgeht dürften auch gehen. Völlig
unstrittig dürfte das sein, wenn betreffendes Produkt noch
nicht so lange auf dem Markt ist wie die Garantie dauert.
Außerdem gibts bei Produkten mit längerer Garantie ja auch
diese lustigen Garantiekarten, auf denen man sich vom Händler
mit Stempel das Kaufdatum eintragen lassen kann.
ist leider alles falsch.
Gruß
loderunner (ianal)