Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage…
Meine Mutter ist umgezogen und hat jetzt einen Wasserinstallateur beauftragt, ihre Wasseranschlüsse zu machen incl. Spül- und Waschmaschine. Der Handwerker sagte ihr, sie müsse für den Wasserhahn 100 € zahlen.
Jetzt haben wir noch einen erst 2 Wochen alten Hahn mit Absperrventil da, den sie haben könnte. Meine Frage ist nun: würde der Installateur einen gebrauchen Wasserhahn einbauen oder sich weigern, weil er 1. seinen eigenen Hahn verkaufen will und 2. übernähme er dann überhaupt Garantie, wenn der Hahn nicht von ihm ist ?
Vielen lieben Dank für Antworten ! Wäre eilig, weil der Mensch morgen schon kommen will
sorry, ich habe mich wegen der Garantie vielleicht falsch ausgedrückt - auf den Wasserhahn an sich kann der Handwerker natürlich keine Garantie übernehmen, aber auf die damit verbundenen Arbeiten ??
Jetzt haben wir noch einen erst 2 Wochen alten Hahn mit
Absperrventil da, den sie haben könnte. Meine Frage ist nun:
würde der Installateur einen gebrauchen Wasserhahn einbauen
oder sich weigern, weil er 1. seinen eigenen Hahn verkaufen
will und 2. übernähme er dann überhaupt Garantie, wenn der
Hahn nicht von ihm ist ?
Vielen lieben Dank für Antworten ! Wäre eilig, weil der Mensch
morgen schon kommen will
Der Installateur KANN das tun, muss es aber nicht.
Gewährleistung für beigeliefertes Material gibt es NICHT.
Garantie sowieso nicht.
Und ohne vorherige Absprache mache ICH so etwas auch nicht.
Und wenn, dann nur bei NEUER Markenware.
Entsprechend muss der Stundensatz kalkuliert werden. Denn der wird in aller Regel durch Materialverkauf subventioniert.
Wenn der beauftragte Installateur sich nicht darauf einlassen will und der Auftrag ggf. storniert wird, bleibt die Fahrzeit und ggf. Kosten für Rückgabe des Materials.
Das ist im Zweifelsfall mehr, als die eigene Armatur wert ist.
sorry, ich habe mich wegen der Garantie vielleicht falsch
ausgedrückt - auf den Wasserhahn an sich kann der Handwerker
natürlich keine Garantie übernehmen, aber auf die damit
verbundenen Arbeiten ??
Nur sehr bedingt, da keine Neuware.
Ich würde die Gewährleistung so umfassend wie möglich ausschliessen.
Ganz ausschliessen lässt die sich (leider) qua Gesetzgebung nicht, ausser man führt die Arbeit NICHT aus - was ICH in diesem Fall tun würde…
Bitte den gravierenden Unterschied zwischen gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung und IMMER freiwilliger Garantie einmal recherchieren.
Danke für Deine schnelle Antwort ! Ich glaube auch, wir sollten das sein lassen, bevor es später noch Ärger gibt. Wahrscheinlich würde ich selber als Installateur auch nicht das Risiko eingehen. Ist natürlich schade, dass jetzt ein fast neuer Hahn vergammelt…
Hallo !
Nunja, jetzt grossartig vergleichen geht leider nicht, da ja schon ein fester Installateur beauftragt worden ist. Ich denke, das Ganze hat sich jetzt eh erledigt, da meine Mutter hypervorsichtig ist und sowieso von Anfang an kein gutes Gefühl bei der Sache hatte