Garantie auf eine Reparatur?

Hallo, hallo,

angenommen, eine Waschmaschine wird von einem Fachmann repariert,
sprich der Keilriemen ausgewechselt und alles wieder neu eingestellt. Nach zwei Wochen ist die Waschmaschine wieder defekt, mit den selben Erscheinungen wie vorher, nur das zusätzlich noch die Trommel klemmt. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Reparatur nicht richtig durchgeführt worden ist.

Meine Frage ist nun, gibt es eine Garantie auf die erfolgte Reparatur und wie kann man als Verbaucher Einschätzen, ob der Fachmann was nicht richtig gemacht hat. Man darf ja nicht die Maschine selber öffnen, um z.B. nachzusehen, ob der Riemen noch an seinem Platz ist oder nicht.

Vielen Dank!

LG, Elke

hallo,

erstmal vorweg, hier dreht es sich um eine gewährleistung. (zur abgrenzung garantie / gewährleistung mal unter FAQ:1152 ).

die gewährleistung bei werkverträgen regelt sich nach §§ 633, 634 BGB. vorrangig kann man nacherfüllung verlangen. also muss der werker nochmals ran. der mangel war ja bei abnahme auch nicht bekannt.

also ab zum händler und die nacherfüllung aus dem werkvertrag verlangen. nicht abwimmeln lassen… :wink:

gruss vom

showbee