Garantie auf Garantie?

hallo,

wenn man eine gebrauchtwagengarantie abschließt und innerhalb dieser garantie eine reparatur mit einbau von neuteilen ausgeführt wird (die auf garantie geht und somit nicht bezahlt werden muss) - hat man dann wieder automatisch die gesetzliche garantie oder eine gewährleistung auf die dienstleistung und die neuen teile? was wäre z. b., wenn nach wenigen monaten das bauteil wieder defekt ist (aber die beim kauf abgeschlossene zusatzgarantiefrist vorbei ist) oder z. b. durch einen reparaturpfusch andere bauteile ein mitleidenschaft gezogen sind?
hat man anrecht auf das aushändigen der reparaturrechnung, wenn diese nicht selbst sondern durch die cargarantie beglichen wird???

danke + gruß,
sonja

Hallo,

wenn man eine gebrauchtwagengarantie abschließt und innerhalb
dieser garantie eine reparatur mit einbau von neuteilen
ausgeführt wird (die auf garantie geht und somit nicht bezahlt
werden muss) - hat man dann wieder automatisch die gesetzliche
garantie oder eine gewährleistung auf die dienstleistung und
die neuen teile?

wie jetzt, wovon reden wir hier?
Garantie?
Gestezliche Garantie gibts nicht!
Gewährleistung, gesetzlich!

Wenn wir hier von der Garantie reden, die man beim Kauf des Autos extra abgeschlossen hat, dann muss man in den Vertragsbedinungen reinschauen!

Reden wir hier von der Gewährleistung, dann hat man keine Verlängerung auf die Ersatz Teile!

was wäre z. b., wenn nach wenigen monaten das
bauteil wieder defekt ist (aber die beim kauf abgeschlossene
zusatzgarantiefrist vorbei ist)

dann selber zahlen!

oder z. b. durch einen reparaturpfusch andere bauteile ein :mitleidenschaft gezogen sind?

wenn dies so ist, dann hat man einen Schadensersatzanspruch! Aber man muss beweisen, das es durch einen Mechaniker der Werkstatt passiert ist!

hat man anrecht auf das aushändigen der reparaturrechnung,
wenn diese nicht selbst sondern durch die cargarantie
beglichen wird???

Nein, es sei den, dies ist so Vertraglich vereinbart worden!

Gruß

Hallo.

Reden wir hier von der Gewährleistung, dann hat man keine
Verlängerung auf die Ersatz Teile!

Das widerspricht ja irgendwie dem gesunden Menschenverstand.
Angenommen ein Produkt wird auf Gewährleistung repariert (durch Austausch einen Bauteils) und der Kunde erhält es am letzten Tag der Gewährleistungsfrist zurück. Also muss der Neueinbau nur einen Tag halten, danach kann er ruhig kaputt gehen. Die Werkstatt könnte also ein Bauteil einbauen, von dem sie weiß, dass es nur noch kürzeste Zeit halten wird. Ist doch irgendwie seltsam.

Sebastian.

hi sebastian,

eben, das macht mich stutzig! die könnten ja ein bauteil von der verwertung einbauen und nach mir die sintflut… ich find das ebenfalls unlogisch!

gruß,
s.

Hallo,

eben, das macht mich stutzig! die könnten ja ein bauteil von
der verwertung einbauen und nach mir die sintflut… ich find
das ebenfalls unlogisch!

nun, das ändert zunächst einmal nichts an der Rechtslage. Unlogisch ist das aber trotzdem nicht. Es geht nämlich bei der Gewährleistung nicht darum, daß irgendetwas „kaputtgeht“, sondern darum, daß zum Zeitpunkt des Kaufes einen Mangel hatte. Wenn eine Sache unter Zuhilfenahme eines Ersatzteils repariert wurde, kann die Sache - zumindest an dieser Stelle - keinen Mangel mehr haben, der zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war, weil das fragliche Teil ausgetauscht wurde.

Daß der Händler bei der Reparatur bewußt Schrott einbaut, ist natürlich nicht erlaubt, nur bewegen wir uns da nicht mehr im Bereich der Gewährleistungsansprüche.

Gruß
Christian

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