Garantie auf gebrauchten TV?

Hallo Ihr,

Paul kauft im Juli 2011 in einem An- und Verkauf, wo ein buntes Durcheinander verkauft wird, einen tollen gebrauchten Fernseher. Für einen neuen fehlt ihm das Geld.

Natürlich hebt Paul die Quittung auf.

Jetzt, nach 10 Monaten, verschiebt sich das sichtbare Bild, die Menschen haben nur noch halbe Köpfe ohne Augen und Stirn. Auch auf die Fernbedingung reagiert der Fernseher gelegentlich nicht mehr.

Hätte Paul irgendwelche Rechte dem Verkäufer gegenüber? Oder gilt das nur für Neuware?

Natürlich würde Paul erstmal in Ruhe mit dem Verkäufer reden, aber seine Rechte würden ihn schon interessieren.

Wer kann ihm helfen?

Danke und einen schönen Abend wünscht
BB

Das kommt darauf an, ob und wenn ja, was BuntesDurcheinander für den Garantie fall mit Paulchen vereinbart hat.

Ansonsten bleibt Paulchen jetzt nur die Möglichkeit, Beweis zu führen, dass der Fernseher schon bei Gefahrübergang, d.h. vor 10 Monaten, schon den Mangel besaß, der nun zum hier beklagten Zustand führte, und dann sich der Gewährleistungspflicht zu bemächtigen.

Hallo !

gesetzliche Gewährleistung bei gewerblichen Händlern:

Neuware – 2 Jahre
Gebraucht–1 Jahr

Problem ist die Beweisführung,es wird nämlich NICHT versprochen „Ich behebe alle Fehler,die in 1 oder 2 Jahren auftreten werden“,sondern es betrifft im Kern nur Fehler,die schon am Kauftag vorhanden waren,sich aber erst später zeigten.
In den ersten 6 Monaten machts der Gesetzgeber dem Kunden noch einigermaßen leicht,eine Reparatur durchzusetzen,denn nicht der Kunde,sondern der Händler muss beweisen,Fehler war NICHT bereits am Kauftag vorhanden. Das ist schwer bis unmöglich.

Später muss das der Kunde machen,was so gut wie unmöglich ist.

MfG
duck313