Hallo,
ich hätte mal kurz eine Frage bezüglich Ebay.
Wenn ich als Händler gebrauchte Waren verkaufen möchte über Ebay,
entfällt doch jedliche Garantiegewährleistung und 14-tägiges
Rückgaberecht oder?
(ich hätte nämlich gedacht das muss ich nur bei Neuwaren geben?)
Stimmt das?
Danke für die Hilfe
Stimmt nicht, weils nicht auf die Ware…
…ankommt, sondern alleine darauf ob du gewerblich tätig bist.
Gruss Ivo
…ankommt, sondern alleine darauf ob du gewerblich tätig
bist.
Gruss Ivo
Heißt das dann, dass ich als gewerblicher Händler auf jeden Fall auf
alles Garantie und 14-tägiges Rückgaberecht geben muss?
Hallo!
Du kannst die Gewährleistung bei gebrauchter Ware auf ein Jahr begrenzen. Das musst Du aber dann auch erwähnen!
Um das 14-tägige Rückgaberecht kommst Du nur herum, wenn Du Artikel anbietest, die speziell für einen Kunden gefertigt wurden, z.B. Adress-Stempel o.ä…
Viele Grüße
Anne
Hallo,
da Du Dich scheinbar mit den Pflichten des Händlers nicht so gut auskennst, empfehle ich diesen sehr hilfreichen Thread im ebay-Forum:
http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=271955&ts…
Gruß,
Myriam
Hi
Wobei er die Wahl hat ob er ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einräumt.
Beides hat Vor- Und Nachteile (selbst ergoogeln).
Gewährleistung ausschliessen kann nur ein privater Verkäufer (wobei es egal ist ob der Artikel neu oder gebraucht ist).
Garantie geben Händler nicht, das machen die Hersteller und da es eine freiwillige Leistung ist sind die Bedingungen auch unterschiedlich (z.B. 20 Jahre Rost-Garantie… sowas willste nicht als Händler geben oder? *g*).
Ansprechpartner innerhalb der Gewährleistung ist für den Kunden (Endverbraucher) auch immer der Händler (also der mit dem er einen Vertrag hat). Selbst bei Garantiefällen. Da muss der Händler sich mit den Hersteller auseinander setzen.
MfG
Lilly