Hallo zusammen,
wie ist die Rechtslage in folgender Situation:
Wenn ich mich im Bereich Allgemeine Dienstleistungen selbstständig mache,
auf Kundenauftrag einen Gebraucht-PC zusammenbaue,
die Teile z.B. bei ebay ersteigere und für meine Arbeit ergo Dienstleistung Geld
bekomme dann muß ich doch auf Gebrauchtteile keine Garantie geben ??!!
Ich bin ja kein Händler im eigentlichen Sinn!
Wie ist die Rechtslage mit der Garantie auf Gebrauchtteile ?
Dake für Euer Wissen
es grüßt
Christine
Doch!
Aber selbstverständlich musst Du darauf Garantie geben.
wie soll ich darauf garantie geben können?
ich kann die ware nur zusammenschrauben und bei übergabe den ordnunggemäßen zustand versichern. kann die teile nicht überprüfen oder sonst etwas, wie kann ich garantie geben ?
verzweifelt
christine
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christine!
kann die teile nicht
überprüfen oder sonst etwas, :wie kann ich garantie geben ?
verzweifelt
Kein Grund zur Verzweiflung. Jeder Gebrauchtwagenhändler ist in ähnlicher Lage. Du darfst Deine Preise nicht zu eng kalkulieren. Du prüfst einen aus Gebrauchtteilen montierten PC gründlich, läßt ihn danach einen ganzen Tag eingeschaltet und richtig warm werden.
Den Preis für den PC kalkulierst Du so, daß Du nicht gleich Verlust machst, wenn Du ein komplettes Motherboard oder eine Festplatte austauschen mußt. Gebraucht sind die Teile allesamt nicht teuer. So viel „Luft“ muß in Deinen Preisen sein.
Wenn Du den ganz billigen Jacob machst, dankt es Dir kein Mensch. Du wirst bestimmt erleben, daß ein Kunde einen einwandfreien PC beanstandet, weil er damit nicht klar kommt. Du sabbelst Dich deshalb stundenlang mit dem Kunden ab. Auch solche Sachen müssen einkalkuliert sein.
Du solltest nicht einfach nur billig sein. Damit ziehst Du eine Sorte Mensch an, die wenig Freude macht. Du kannst PCs sehr preiswert anbieten, die auf den Bedarf des Kunden angepaßt sind. Der Theologie- oder Soz.-Päd.-Studi braucht i. d. R. keinen PC mit superschnellem Netzwerkanschluß. Er braucht einen PC-Anschluß, den er per Strippe an die Telefondose anschließen kann und fertig. Der Gewerbetreibende braucht für seine Buchhaltung und Textverarbeitung keine mit GHz getaktete Maschine für schnelle Videospiele. Gib dem Kunden das Gefühl, daß er bei Dir den genau passenden PC bekommt.
Wenn Du spottbillig verkaufst, nach kurzer Zeit geht der PC kaputt und der Kunde soll schon wieder ins Portemonnaie greifen, bekommst Du unangenehme Diskussionen, bist den Kunden garantiert los und er erzählt überall, daß Du Schrott verkaufst. Hast Du von vornherein 100 € mehr verlangt, es geht dann etwas kaputt, Du zickst nicht lange herum, sondern setzt den PC wieder instand, ist der Kunde zufrieden und erzählt überall, wie toll Dein Service ist.
Gruß
Wolfgang
1 „Gefällt mir“
Wenn ich mich im Bereich Allgemeine Dienstleistungen
selbstständig mache,
auf Kundenauftrag einen Gebraucht-PC zusammenbaue,
die Teile z.B. bei ebay ersteigere und für meine Arbeit ergo
Dienstleistung Geld
bekomme dann muß ich doch auf Gebrauchtteile keine Garantie
geben ??!!
Wenn Du die Dienstleistung „Zusammenbau“ anbietest und der Kunde selbst die Bauteile beistellt, würde sich die Gewährleistung auf die Montage begrenzen. Insoweit wäre eine entsprechende rechtliche Gestaltung möglich. Allerdings wird kaum jemand eine solche Dienstleistung nachfragen.
solange der pc läuft ist alles in ordnung…
nur sollte was kaputt gehen fängt der ärger an …
weil du ja auch gebrauchte 1 jahr garantie geben mußt,
die meisten gebrauchten pc-komponenten bei ebay werden eh ohne garantie verkauft,meistens bekommt man eh nur schrott bei ebay geliefert…
würd dir raten wenn du schon gebrauchte geräte zusammen schrauben möchtest diese auch bei ebay ohne garantieansprüche zuverkaufen.
nur mal ehrlich, gebrauchte geräte gibt es wie sand am meer ,
und wenn mann diese pc´s mit gewinn verkaufen will muß man sie teuer verkaufen , nur die meisten greifen dann doch lieber auf ein etwas teueren neuen pc zurück, der dann auch 2 jahre garantie hat …