Hallo
Ich spiele mit dem Gedanken mir ein gebrauchtes Mororrad zu kaufen und habe auch bereits eins im Auge .
Der Besitzer hat es am 31.10.2008 gebraucht von einem Händler gekauft und ein Jahr Garantie darauf erhalten .
Dieser Händler meint auf Nachfrage , daß diese Garantie nicht mehr besteht , wenn das Motorrad privat weiterverkauft wird !
Kann das sein ???
Die Garantie ist doch auf dem Motorrad und hat mit dem Besitzer nichts zu tun…
Danke schonmal im vorraus für seriöse Meinungen 
Michael
Moin!
Der Besitzer hat es am 31.10.2008 gebraucht von einem Händler
gekauft und ein Jahr Garantie darauf erhalten .
Gibt es eine Garantieurkunde?
Dieser Händler meint auf Nachfrage , daß diese Garantie nicht
mehr besteht , wenn das Motorrad privat weiterverkauft wird !
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die kann er fast an beliebige Bedingungen knüpfen. Wenn es nun eine Garantieurkunde gibt, stehen da auch die Bedingungen drin. Und wenn da nichts vom Halterwechsel steht (nicht übertragbar o. ä.) und der Garantienehmer nicht namentlich genannt ist (Garantieurkunde für Heinz Müller und Fahrzeug x…), dann sollte die Garantie auch für den Nachfolger gelten.
Doch selbst, wenn allerlei Zeug (incl. Halterwechsel) ausgeschlossen ist, kann man ja den Vorbesitzer bitten, die Garantie einzufordern, wenn was sein sollte. Womöglich war ja die Restgarantie sogar ein Kaufargument.
Munter bleiben… TRICHTEX
Hallo,
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die
kann er fast an beliebige Bedingungen knüpfen. Wenn es nun
ich nehme an, dass der Händler nicht freiwillig eine einjährige Garantie gibt. Es wird sich hier um die für Gebrauchtfahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene einjährige Gewährleistung handeln. Die ist weder freiwillig noch an einen bestimmten Käufer gebunden.
Gruß
schubtil
Danke für die Antworten
Leider weigert sich der Händler , die Garantie auf den nächsten Besitzer zu übertragen und der derzeitige Besitzer hat auch nur einen Kaufvertrag .
Leider keine Garantieurkunde…
m.f.G. Michael
Moin!
Leider weigert sich der Händler , die Garantie auf den
nächsten Besitzer zu übertragen und der derzeitige Besitzer
hat auch nur einen Kaufvertrag .
Wann hat denn der derzeitige Besitzer das Fahrzeug vom Händler gekauft? Wie schon gesagt, er kann sich um Garantie drücken, aber aus der gesetzlichen (!) einjährigen Gewährleistungsfrist kommt er nicht 'raus. Notfalls mal mit Anwalt drohen.
Blöde Frage: Gibt’s denn einen konkreten Anlaß oder wäre der Gewährleistungsanspruch Kaufargument?
Munter bleiben… TRICHTEX
Hallo
Er hats am 31.10.2008 beim Händler gekauft und es ist ihm zu schnell…
Die Garantie wäre für mich ein Kaufanreiz…
Gruß
Moin!
Er hats am 31.10.2008 beim Händler gekauft und es ist ihm zu
schnell…
Gut. Dann nochmal mit dem Händler sprechen und ihm klarmachen, daß es nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung geht. Und daß die eben gesetzlich geregelt ist. Als Händler sind ihm die gesetzlichen Regelungen ganz sicher geläufig.
Idealer Gesprächsverlauf:
Du: Ich nochmal. Garantie beim Weiterverkauf haben sie ausgeschlossen. Was ist mit Gewährleistung?
Er: Gewährleistung steht Ihnen natürlich zu.
Du: Danke für die Auskunft!
Die Garantie wäre für mich ein Kaufanreiz…
Ohne Garantieurkunde gibt’s auch keine Garantie. Manche Händler bieten über die Gewährleistung hinaus beispielsweise eine Garantie auf bestimmte Verschleißteile. Gibt’s in Deinem Fall aber nicht (sicher auch nicht für den derzeitigen Besitzer).
Wie gesagt, weise darauf hin, daß es nicht um die Garantie, sondern um die Gewährleistung geht und die eben gesetzlich geregelt ist.
Munter bleiben… TRICHTEX