Ich habe mir im April 2004 von einem ebay-Shop (Firma) einen neuen MP3-USB-Stick für knapp 100EUR gekauft. Nun hat das gute Teil leider den Geist aufgegeben, und lässt sich nicht mehr einschalten…
Kein Problem, dachte ich -> gesetzl. 2jährige Garantie!
Die Firma meinte aber: Wenn ich nicht innerhalb einen halben Jahres was zu beanstaben habe, gibt es keine Garantie!?! Hää?
Der Zeitgenosse am anderen Ende ist nicht gerade kooperativ gewesen und redete nebenher mit jemaden anderen… Mein Anliegen scheint ihm nicht gerade interessiert zu haben…
Was soll ich nun machen? Wie kann ich die Garantie einfordern?
Verbraucherschutz? oder Anwalt?
soweit mir bekannt:
Garantie hat mit deinem Problem nix zu tun. Garantie kann (muss aber nicht) der Hersteller geben. Schau in deiner Beschreibung, ob der Hersteller Garantie (und vor allem auf WAS und wie lange er) gewährt.
Fällt das weg hast du noch chancen über die Gewährleistung zu deinem Recht zu kommen. Der Verkäufer muss dir 2 Jahre (voraussgesetzt: Händler, gewerblich bla bla) gewähren. Allerdings: innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler dir nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf bestand. Nach den 6 Monaten muss der Käufer (also du) nachweisen, das der Schaden schon vor dem Kauf bestand. --> schwierige Sache.
Selbstverständlich sträuben sich die Verkäufer irgendetwas umzutauschen, zurück zu nehmen oder einzuschicken. Daran verdient man nix und muss am Ende noch drauflegen.
Viel Glück
Bert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber mal von der genauen Definition, muß doch die
Sachmängelhaftung greifen!
Jepp. Das tut sie.
Wie kann ich nun die „mit Gewalt“
durchsetzten?
Indem du per Gutachten (oder sonstwie) nachweist, dass der Fehler schon beim Kauf vor 1 1/2 Jahren vorhanden war.
Da der Kauf schon mehr als 6 Monate her ist, bist du in der Beweispflicht und der Verkäufer kann sich gemütlich zurücklehnen und nichts tun.