Hallo,
Vor ca 2 Monaten habe ich eine kleine Plombe bekommen. Hat mich 42Euro „Aufpreis“ gekostet. Jetzt hat sie sich unbemerkt davongemacht.
Mittwoch habe ich einen Termin.
Kann ich mich da irgendwie auf eine Art Garantie berufen oder muss ich nochmal zahlen obwohl ziemlich klar sein dürfte dass die Plombe wohl nicht ordentlich gemacht wurde (damals von der Tochter die frisch in die Praxis des Vaters einsteigt bei dem ich jetzt den Termin habe in der Hoffnung, dass es dann wenigstens hält)?
Grüße
M.
Servus M.,
also - rechtlich hast Du da keine Sonne. Der Dienstvertrag höherer Ordnung kennt keine Gewährleistung. Seehofer hat, als er noch Gesundheitsminister war, für den Kassenzahnersatz eine Gewährleistung eingeführt (vermutlich mußte er deshalb jetzt Landwirtschaftsminister werden), das stellt aber die Oase in der Gewährleistungswüste dar.
Moralisch/faktisch sieht es natürlich völlig anders aus. Ich bin ziemlich sicher, daß Du die Füllung ohne großes Getue nochmal kriegst. Wenn die Leute modern sind, setzt’s dafür noch eine nette Entschuldigung.
Es gibt natürlich auch Hardliner - dann komm wieder hierher.
Kai
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Normalerweise sollte dir dein Zahnarzt auch auf Füllungen 2 Jahre Garantie geben.
Also ich meine nicht rechtlich sondern schon alleine dann, wenn er was auf sich hält und seiner Sache sicher ist.
Frag doch mal bei ihm an, ich denke auch, dass er/sie das schon wieder machen wird. Drück dir die Daumen!!!
LG Nina
Hallo,
Den Ersatz bekam ich auf „Kulanz“. Allerdings hat er noch den anschliessenden Zahn auch noch etwas angeschliffen und plombiert, das muss ich zahlen. Darf also gespannt auf die Rechnung sein.
Immerhin hat er sich fast eine dreiviertelstunde Zeit genommen (kleines Loch aber wohl sehr tief bis zum Nerv).
Jetzt lässt gerade die Betäubung nach und es tut richtig weh! Hoffe das geht vorbei!!!
Grüße
M. (in Zukunft sicher noch besser auf ihre Zähne achtend, damit so schnell nicht wieder ein Zahnarzt drankommt)