Garantie auf Schmuck?!

Ein Kunde kauft einen Silberring für 60 Euro im Schmuckgeschäft, der Ring ist mit feinen Ösen besetzt… d.h. wenn man ordentlich hängen bleibt, ist nicht auszuschließen, dass die Ösen reißen könnten?!
Kunde wurde drauf hingewiesen, dass es kein Alltagsring ist!!!

Nach 5 Monaten reißt zum ersten Mal eine Öse…
Juwelier nimmt Ring zurück und repariert ihn zum ersten Mal… KOSTENLOS dies geschieht noch zwei weitere Male KOSTENLOS
(selbe Ringmodell wurde mehrmals an verschiedene Kunden verkauft - ohne jegliche Reklamationen!!!)
Beim 4ten Mal (nach 1 1/2 Jahren) sind die Ösen gerissen UND ES FEHLEN EINIGE!!!
Juwelier würde den Ring ein LETZTES MAL KOSTENLOS REPARIEREN jedoch sieht er dann ein wenig anderst aus, wg den fehlenden Ösen!!!
Kunde möchte dies nicht, sondern fordert einen neuen Ring!!!
Weil der Kunde der Meinung ist, dass er 2 Jahre Garanie hat!!!
Weder wurde es dem Kunden gesagt, noch steht das auf der Rechnung!!!
Hat der Kunde tatsächlich 2 Jahre Garantie???

Juwelier bietet an, den Ring ein 4TES UND LETZTES MAL KOSTENLOS zu reparieren (Ring kostete den Kunden 60 Euro!!!) des weiteren hat er angeboten nochmals mit der Firma zu telefonieren von der, der Ring stammt, denen das Problem NOCHMALS vortragen und versuchen einen neuen Ring zu bekommen (noch ungewiss) dann müsste aber der Käufer des Ringes 15 Euro Portokosten tragen!!! Da Juwelier den kaputten Ring einschicken müsste und die Firma, wenn sie denn den Ring ersetzt, (was momentan ja noch ungewiss ist) au nochmal ein Päckchen schicken müsste… Wer übernimmt da das Porto??? Juwelier hat an dem Ring ja eh schon mehr wie draufgezahlt!!!
Dies möchte der Kunde aber auch nicht!!!
Muss der Juwelier der Forderung des Kunden nachgehen und ihm einen neuen Ring ersetzen??? Auch wenn die Firma, von der, der Ring stammt ihn nicht erstattet???
Und könnte der Juwelier nicht sogar etwas für die Reperatur nach dem 4ten Mal verlangen (Es handelt sich um einen Silberring im Wert von 60Euro!!!)
Der Kunde beharrt darauf, dass er noch nieeee mit dem Ring irgendwo hängen geblieben ist, die 925/-Glieder des Ringes scheinen von ganz alleine zu brechen!!!
Was kann der Juwelier tun???

…es ist erst eimal zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden! Leider werden diese beiden Begriffe oft nicht auseinander gehalten. Garantie ist immer ein vertraglicher Anspruch, d.h., dass ein Kunde sich nur dann auf eine Garantie berufen kann, wenn eine solche vereinbart ist. Und wenn niocht, dann eben nicht.
Die Gewährleistung dagegen sieht das Gesetz vor. Verkauft ein Unternehmer Neuware, sieht das Gesetz 2 Jahre vor, die auch nicht vertraglich oder sonst wie verkürzt werden kann. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kauf auf, wird dabei vermutet, dass der Mangel aus der Sphäre des Verkäufers kommt. Gegenteiliges müsste also der Verkäufer beweisen. Nach diesen 6 Monaten gilt das nicht mehr. Dann muss der Käufer beweisen, das der Mangel bei Gefahrübergang (hier also Übergabe der Kaufsache) bereits angelegt war.

Konkret bedeutet das hier: der Kunde im Beispielsfall müsste beweisen, dass der Ring schon bei Kauf mangelhaft war. Wenn die Teile nur durch mechanische Gewalt abgehen, wird das wohl kaum der Fall sein. Es kommt darauf an, ob die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit gegeben ist. Das ist wohl der Fall.

Hallo,

Die Gewährleistung dagegen sieht das Gesetz vor. Verkauft ein
Unternehmer Neuware, sieht das Gesetz 2 Jahre vor, die auch
nicht vertraglich oder sonst wie verkürzt werden kann. Tritt
ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kauf auf, wird dabei
vermutet, dass der Mangel aus der Sphäre des Verkäufers kommt.
Gegenteiliges müsste also der Verkäufer beweisen. Nach diesen
6 Monaten gilt das nicht mehr. Dann muss der Käufer beweisen,
das der Mangel bei Gefahrübergang (hier also Übergabe der
Kaufsache) bereits angelegt war.

Du hast das leider nicht ganz richtig verstanden. Sachmangelhaftung bezieht sich immer und ausschließlich um Mangelfreiheit zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Es gibt keine gesetzliche vorgeschriebene Mindesthaltbarkeit. Die von Dir erwähnten 6Monate Beweislastumkehr beziehen sich dabei aber ausschließlich auf den Zeitpunkt des Mangels - erstmal muss der Käufer beweisen, dass es sich überhaupt um einen Mangel handelt. Mit irgendwelchen Sphären hat das nichts zu tun.

Konkret bedeutet das hier: der Kunde im Beispielsfall müsste
beweisen, dass der Ring schon bei Kauf mangelhaft war. Wenn
die Teile nur durch mechanische Gewalt abgehen, wird das wohl
kaum der Fall sein. Es kommt darauf an, ob die vertraglich
vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit gegeben ist. Das ist wohl
der Fall.

Sehe ich auch so.

Zur Vertiefung vielleicht faq:1152 lesen.

Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

nöö, ich hab das schon verstanden. das, was du sagts, ist das gleiche, was ich sage - nur in grün!
weil: vor Gefahrübergang = Sphäre des Vk.
Sphäre deshalb, weil ein Mangel nicht zwingend ein „Defekt“ der Sache sein muss. Es kann durchaus sein, das die Sache selbst intakt und auch „haltbar“ ist, gleichwohl ein Mangel bspw. deshalb vorliegt, weil sich die Sache nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck eignet. Das aber zu gewährleisten, ist eine Pflicht, die der Vk. zu erfüllen hat. Deshalb Sphäre des Vk.

Grüße, yannick

Hallo,

nöö, ich hab das schon verstanden. das, was du sagts, ist das
gleiche, was ich sage - nur in grün!

Nein. Lies Dir die Sache mit der Beweispflicht nochmal durch.

Sphäre deshalb, weil ein Mangel nicht zwingend ein „Defekt“
der Sache sein muss.

Das ist klar. Nur der Begriff ‚Sphäre‘ ist nirgendwo im Gesetz zu finden. Da soltlest Du mal erklären, weas genau das sein soll.
Gruß
loderunner (ianal)

Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kauf auf, wird dabei
vermutet, dass der Mangel aus der Sphäre des Verkäufers kommt.
Gegenteiliges müsste also der Verkäufer beweisen.

Was heißt hier Mangel?! Als Beispiel: Jede 925/-Silberkette, hat je nach Gliederstärke eine andere „Belastbarkeit“ d.h. wenn ich ordentlich dran reiße, kann es einfach sein, dass ein Glied bricht!!!
Ist das ein Mangel?! Wie oft müssen Goldschmiede in der Werkstatt diese dünnen Silberkettchen wieder zusammenlöten, weder auf Garantie noch auf Gewährleistung!!!
Genauso würde ich es bei dem Silberring sehen, wenn man mit dem Ring hängen bleibt oder ordentlich dran reißt, brechen als erstes die Ösen… eigentlich logisch!!! Ich dachte, dass mir der Kunde erstmals beweisen muss, dass er nicht dran hängengeblieben ist…
Oder als anderes Beispiel, mit gewissen Dingen muss der Kunde einfach vorsichtig umgehen… Werfe ich einen Ring auf den Boden und der Stein ist gebrochen… muss ihn dann auch der Verkäufer erstetzen???
Also nochmal, Händler von dem der Ring stammt tauscht ihn nicht aus und kommt auch für keine Reperatur auf!!! D.h. der Juwelier muss aus seiner Tasche einen Ring für 65 Euro dem Kunden neu ersetzen, da der Kunde im „Recht“ ist und der Verkäufer erstmals beweisen muss???

Nach diesen

6 Monaten gilt das nicht mehr. Dann muss der Käufer beweisen,
das der Mangel bei Gefahrübergang (hier also Übergabe der
Kaufsache) bereits angelegt war.

Konkret bedeutet das hier: der Kunde im Beispielsfall müsste
beweisen, dass der Ring schon bei Kauf mangelhaft war. Wenn
die Teile nur durch mechanische Gewalt abgehen, wird das wohl
kaum der Fall sein. Es kommt darauf an, ob die vertraglich
vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit gegeben ist. Das ist wohl
der Fall.

Hallo,

Was heißt hier Mangel?!

Genau das muss der Kunde beweisen. Soll er halt klagen - wo ist das Problem?
Gruß
loderunner (ianal)