Das nachstehend beschriebene Fahrzeug wird unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung verkauft
Der Käufer hat sich vor dem Kauf von dem Zustand sowie Fahrzeugdaten des Kraftfahrzeugs ein genaues Bild gemacht.
Mit diesem Vertrag wird unwiderruflich beschlossen das Schadenersatz ,Minderung und Wandlung ausgeschlossen sind.
Insbesondere vorhandener Unfallschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden am Fahrzeug übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung oder Garantie. Die Hinweise zum Kaufvertrag haben die Parteien zur Kenntnis genommen.
Wird hier mit dem Kaufvertrag zusatz eine garantie ausgeschlossen ?
Kfz Privatverkauf
Ich habe keine ahnung wie das rechtlich aussieht
danke für Eure antworten
gruss
Kotti
Hallo Kotti,
der Zusatz Privatverkauf zählt dann, wenn es sich wirklich um einen solchen handelt. In diesem Fall hast Du, insbesondere durch diese kein Anrecht auf die ausgeschlossenen Mittel Minderung, Wandlung, Garantie.
Da greift der Grundsatz der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit.
Sollte es sich bei dem Verkäufer um eine Geschäftsperson handeln, welche nur Privatkauf drüber schreibt, so sind die Ausschlussvertragsteile nichtig.
alsogenau kann ichs auch nicht sagen,
das der KFZ verkauf von Händlern an privat ne knifflige sache ist sit mir zwar bekannt, und soweit ich weiß sind solche ausschluss klauseln nichtig.
wie gesagt, ich weiß es aber nicht sicher, ich weiss nur das sich viele unternehmen (die nicht in der kfz branche tätig sind) sich schäuen ihre gebrauchten an privat zu verkaufen…
Hallo ,
Es war ein Privatverkauf ,nur ich weiss nich ob mit den letzten sätzen eine garantie ausgeschlossen wurde oder muss es noch extra dabei stehen ?
Kotti,
Gut es gibt ja erst mal einen unterschied zwischen einer garantie und dem gestzlichen gewährleistungsfristen.
eine garantie kann dir der hgändler auf freiwilliger basis geben, dies läuft bei gebrauchten meistens über zusatzversicherungen (zw getriebe /motorschäden). Dies wird in der praxis meist so gehandhabt, da die gesätzliche gewährleistungspflicht der händler für ihre gebrauchten ein halbes jahr beträgt und diese glaub ich recht umfangreich ist.
So da währe wir auch schon beim zweiten die gesetzliche gewähleistung bei gebrauchten beträgt meines wissens ein halbes jahr.
In dieser zeit müssen die händler bei privatverkäufen glaub ich für so ziemlich alles grade stehen.
So, mit disem passus versucht sich dein händler da rauszumogeln, was nach meiner meinung nicht geht, da privatleute in verträgen nicht gegenüber den gesetzlichen vorgaben nicht schlechter gestellt werden dürfen. alternativ hätte er es als bastlerfahrzeug verkaufen müssen.
Des weiteren kann sich der händler auch nicht (bseonders nicht!) vor verdeckten mängeln aus der pflicht nehmen. verdeckte mängel wie zb. nicht erkennbare unfallschäden oder sonstige unsichtbare mängel. Solche können einen vertrag unwirksam machen, da die leistung(also das auto) nicht korrekt beschrieben war.
also ich meine der versucht sich aus seinen gesetzlichen plichten zu winden, darf er aber nicht.
Hallo,
nein nein es war kein Händler sondern reiner Privatkauf .
Es steht nur etwas kurz über Garantie ,aber muss man diese nicht extra ausschliessen bei Privat zu Privat ??
Kotti
also bei privat an privat muss der Verkäufer keine Garantien/gewährleistungen übernehmen.
also wenn am tag nach dem kauf der motor stirbt, pech gehabt.
aber r kann sich aber mit diesem passus nicht vor allem schützen.
also bei arglistiger täuschung oder falschen angaben, zb. (verschwiegener unfallschaden)
das versucht er hier zwar auszuschliessen, dass hätte bei einem prozess denke ich keinen bestand.
Eine Garantie muss extra vereinbart werden. Wird hierzu nichts geregelt, gibt es weder beim Händler noch von Privat eine Garantie.
Bei der Gewährleistung ist es praktisch umgekehrt: sie existiert automatisch, da im Gesetz geregelt. Soll die Gewährleistung ausgeschlossen oder reduziert werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung bleibt es bei zwei (!) Jahren Gewährleistung.
Je nachdem, ob ein Händler oder ein Privater ein Auto verkauft und ob es ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug ist, kann die Gewährleistung in unterschiedlichem Umfang reduziert werden, siehe z.B. http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz