ist es möglich, etwas mit dem Hinweis zu verkaufen, dass es keine Garantie gibt?
Ich würde eventuell ein Sportgerät aus dem Ausland importieren, um es über Händler in Deutschland zu vertreiben.
Aus Wettbewerbsgründen möchte ich hier und zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, was es ist.
Der ausländische Hersteller sagt, das ist eine Extremsportart, und niemand kann sagen, wie sehr abgedrehte Freaks das Gerät überlasten, deshalb gibt er keine allgemeine Garantie, sondern ersetzt etwas nur, wenn nachweislich defekte Teile geliefert wurden.
Kann ich als Importeur diesen Standpunkt übernehmen, und der Einzelhändler auch?
Wie ist das bei anderen Sportgeräten, wenn ich mit einem Fahrrad eine Treppe runterfahre, und dabei der Rahmen bricht und ich mir den Arm, kann ich 1. ERsatz für das Fahrrad verlangen, vom Händler, vom Importeuer oder vom ausländischen Hersteller? und kann ich 2. Schmerzensgeld und Behandlungskosten von einem der drei verlangen, weil der Rahmenbruch die Ursache meines Armbruchs ist?
Ziemlich weit hergeholt, das Beispiel, aber ich möchte vermeiden, mich mit so einem GEschäft in die Nesseln zu setzen.
Und wenn es so wäre, würde ja wahrscheinlich niemand mehr Fahrräder verkaufen, denke ich.
Deine Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Da Du hier als kommerzieller Händler auftreten möchtest, kannst Du die Gewährleistung nicht ausschliessen.
Vielmehr musst Du nach dem neuen Schuldrecht (seit 1.1.02) sogar 2 Jahre Garantie auf den verkauften Artikel geben.
Für den Verkäufer ist die Sache nun noch schwieriger geworden, da es den Begriff des „geringen Mangels“ nicht mehr gibt, d.h. sobald ein Produkt mangelhaft (in seiner bestimmungsgemäßen Funktion eingeschränkt) ist, kann der Kunde Dir das Ding vor die Füsse werfen.
Details hierzu findest Du sicherlich noch im Archiv, ich habe meine Unterlagen zum Thema leider nicht zur Hand.
Ich empfehle Dir, bei der IHK das Heft „Das neue Schuldrecht“ zu erstehen, da steht das alles noch mal drin.
Als Importeur von geräten, die in den USA hergestellt werden, bist Du übrigens doppelt geneppt, denn der US-Händler muss Dir gegenüber keineswegs auf diese rigide Weise haften.
Du solltest Dir also genau ansehen, was Du da verkaufen willst.
Grüße,
Mathias
ist es möglich, etwas mit dem Hinweis zu verkaufen, dass es
keine Garantie gibt?
Ich würde eventuell ein Sportgerät aus dem Ausland
importieren, um es über Händler in Deutschland zu vertreiben.
Aus Wettbewerbsgründen möchte ich hier und zu diesem Zeitpunkt
noch nicht sagen, was es ist.
Der ausländische Hersteller sagt, das ist eine Extremsportart,
und niemand kann sagen, wie sehr abgedrehte Freaks das Gerät
überlasten, deshalb gibt er keine allgemeine Garantie, sondern
ersetzt etwas nur, wenn nachweislich defekte Teile geliefert
wurden.
Kann ich als Importeur diesen Standpunkt übernehmen, und der
Einzelhändler auch?
Wie ist das bei anderen Sportgeräten, wenn ich mit einem
Fahrrad eine Treppe runterfahre, und dabei der Rahmen bricht
und ich mir den Arm, kann ich 1. ERsatz für das Fahrrad
verlangen, vom Händler, vom Importeuer oder vom ausländischen
Hersteller? und kann ich 2. Schmerzensgeld und
Behandlungskosten von einem der drei verlangen, weil der
Rahmenbruch die Ursache meines Armbruchs ist?
Ziemlich weit hergeholt, das Beispiel, aber ich möchte
vermeiden, mich mit so einem GEschäft in die Nesseln zu
setzen.
Und wenn es so wäre, würde ja wahrscheinlich niemand mehr
Fahrräder verkaufen, denke ich.
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Die Gewährleistung betrifft grundsätzlich die Vertragsgemäßheit der Ware, also die Mängelfreiheit. Wenn die Ware mangelfrei ist, dann gibt es keinen Gewährleistungsanspruch. Hat die Ware selbst einen Mangel, dann gibt’s einen Gewähreistungsanspruch - diesen kannst du tatsächlich nicht ausschließen.
Wenn jemand allerdings eine Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet und daraus ein Schaden entsteht, dann ist die Ware noch nicht unbedingt mangelhaft. Das ganze ist dann eine Frage des Schadenersatzrechtes. Genauso ist die Frage des Ersatzes eines aus einem Mangel entstandenen Schadens (Mangelfolgeschaden) kein gewährleistungsrechtliches sondern schadenersatzrechtliches Problem.
Also die Gewährleistung kannst du nicht ausschließen, bei deinen anderen Fragen weiß ich nicht ganz was du meinst.
ERsatz für das Fahrrad
verlangen, vom Händler, vom Importeuer oder vom ausländischen
Hersteller?
Wenn das Fahrrad mangelhaft war vom Händler aus der Gewährleistung. Sowie evtl. gegen den Hersteller oder Importeur aus der Produkthaftung (Schadenersatzrecht). War das Fahrrad nicht mangelhaft scheiden diese Ansprüche zumindest aus.
und kann ich 2. Schmerzensgeld und
Behandlungskosten von einem der drei verlangen, weil der
Rahmenbruch die Ursache meines Armbruchs ist?
Problem eines Mangelfolgeschadens:
Wenn ein Mangel vorgelegen ist:
Gegen den Händler nach allgemeinem Schadenersatzrecht, wenn der Händler ein Verschulden zu verantworten hat bzw. gegen den Importeur oder Hersteller aus der Produkthaftung (verschuldensunabhängig).
ist es möglich, etwas mit dem Hinweis zu verkaufen, dass es
keine Garantie gibt?
du meinst Gewährleistung, dies ist ein Unterschied, da Gewährleistung eine gesetzl. Pflicht, Garantie eine freiwillige Zusatzleistung zum Kaufvertrag ist.
Ich würde eventuell ein Sportgerät aus dem Ausland
importieren, um es über Händler in Deutschland zu vertreiben.
Der ausländische Hersteller sagt, das ist eine Extremsportart,
und niemand kann sagen, wie sehr abgedrehte Freaks das Gerät
überlasten, deshalb gibt er keine allgemeine Garantie, sondern
ersetzt etwas nur, wenn nachweislich defekte Teile geliefert
wurden.
Kann ich als Importeur diesen Standpunkt übernehmen, und der
Einzelhändler auch?
Wie meine Vorredner schon ausführten, muss der Händler 2 Jahre Gewährleistung geben.
Wie diese Gewährleistung in der Lieferantenketten aufgeteilt wird, ist Verhandlungssache. Alle Beteiligten (Einzel-, Grosshändler, Importeu, Hersteller) unterliegen der Vertragsfreiheit und können somit alles frei aushandeln.
So kommt es auf dein Verhandlungsgeschick an, wo die Gewährleistung hängen bleibt.
Der kleine Einzelhändler wird sich die nicht an das Bein binden. Eine direkt belieferte Kette oder der Grosshandel ist vielleicht dazu bereit. Beachte allerdings, dass sich das Gewährleistungsrisiko in der Marge niederschlägt.
Es gibt durchaus verschiedene Modelle:
-Jedes Teil wird dem Einzelhändler vom Grosshandel ersetzt.
-5 % aller Teile muss der Einzelhändler selbst ersetzen, was darüber hinaus ist, ersetzt der Grosshandel
Einzelhändler bekommt für ein defektes Produkt ein Teil zum ermässigten Preis (=Kostenteilung EH und GH)
Was ich hier für EH/GH geschrieben habe gilt natürlich für alle Stufen der Lieferantenkette.
Wie meine Vorredner schon ausführten, muss der Händler 2 Jahre
Gewährleistung geben.
Da es sich um einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen handelt, kann man die Frage der Gewährleistung nicht pauschal beantworten.
Wie diese Gewährleistung in der Lieferantenketten aufgeteilt
wird, ist Verhandlungssache. Alle Beteiligten (Einzel-,
Grosshändler, Importeu, Hersteller) unterliegen der
Vertragsfreiheit und können somit alles frei aushandeln.
So kommt es auf dein Verhandlungsgeschick an, wo die
Gewährleistung hängen bleibt.
Das ist nicht richtig. Zumindest unter deutschen Unternehmern darf laut BGB die Gewährleistung bei Neuware nicht auf unter 12 Monate beschränkt werden.