Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln. Sämtliche Angaben zu den Waren sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien.
Es geht darum dass bei einer neuen Jacke nach einem Monat die Nähte reißen. Ist das dann von einer Garantie abgedeckt?
Über google finde ich leider nur viele AGBs von irgendwelchen Läden…
das heißt, dass man dort nicht versucht, von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln durch AGB abzuweichen, andererseits aber die Artikelbeschreibungen nur Artikelbeschreibungen sind.
Dass Nähte geplatzt sind, entlastet den Käufer noch nicht von dem Beweis, dass es ein Sachmangel ist, da geplatzte Nähte auch vom Träger verursacht werden können (zu eng gekauft, sportliche Bewegungen gemacht, die für normale Kleidungsstücke nicht vorgesehen sind)
Beim Verbrauchsgüterkauf trifft den Verkäufer in den ersten sechs Monaten die Beweislast, nachzuweisen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht bestanden hat.
Hier wird vermutet, dass es sich um einen Folgemangel eines Grundmangels (z. B. schlechte Nähte) handelt (§476 BGB).
Ich bin eh ziemlich enttäuscht davon was sich so Bekleidung
schimpft…
C&A ist nicht gerade für hochwertige Ware bekannt. Anders formuliert: wer billig kauft, kauft zweimal oder hat gerade noch Glück und kann sich auf einen Sachmangel berufen.
den Käufer trifft demgegenüber auch in den ersten 6 Monaten die volle Beweislast, dass es sich um einen Sachmangel handelt und nicht etwa um Fehlgebrauch.
Der Käufer muss also beweisen, dass die Nähte mangelhaft sind (falscher Faden, nicht doppelt genäht, wo doppelt genäht werden musste etc.).
Das ist eine, leider auch vom BGH vertretene Auffassung.
Für mich wesentlich schlüssiger ist die Argumentation des Münchner Professors Dr. Stephan Lorenz:
„Nach § 476 BGB wird, wenn sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang „ein“ (lies: irgendein!) Sachmangel zeigt, vermutet, daß die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Es wird also nicht (nur) vermutet, daß gerade der auftretende Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag […], sondern es wird (auch) vermutet, daß ein innerhalb der ersten 6 Monaten auftretender Mangel Folge eines bereits bei Gefahrübergang bestehenden „Grundmangels“ war.“
dir ist aber schon klar, dass hier praxistaugliche Antworten bevorzugt werden und man Mindermeinungen - so sehr ich sie auch teile - zumindest als solche kenntlich machen sollte, bevor irgendeine fiktive Person in ihr Unglück rennt?
Hatten wir neulich erst: Da hatte einer wegen eines ähnlichen Mangels an Schuhen klagen wollen und bekam vom Amtsgericht keine PKH.
Dumm gelaufen, war derjenige doch völlig überzeugt, dass jeder auftretende Defekt der Ware gleich als Sachmangel vermutet wird - was eben nach h.M. nicht der Fall ist.