Garantie bei ebay?

Hi!
Ich hab 2 Festplatten, die mir schön öfters kaputt gegangen sind und die ich zwar immer umtauschen kann, aber immer nur gegen neue. Jetzt hab ich die erste das letzte mal als sie kaputt war gar nicht ausgepackt und die 2. is jetzt auch kaputt und ich werd die auch austauschen und will die dann beide original verpackt bei ebay verkaufen.
Wie siehts jetzt mit der Garantie aus. Meine läuft bald ab und ich könnte mir vorstellen, dass die nochmal kaputt gehen (es sind aber neue Festplatten).
Was muss ich angeben bei der Versteigerung oder wie kann ich verhindern, dass der Käufer von mir nacher ne neue Festplatte fordert, weil dem die gekauften kaputt gegangen sind???
Gruß
freak

P.S.: Ich weiß das is nicht nett, aber jeder ist sich selbst der nächste

Hi,

Du kannst die natürlich verkaufen, ber an Deiner Stelle würde ich sehr detailliert rein schreiben, daß die schon defekt waren! Sonst ist das arglistige Täuschung und Dein Käufer wird die zurückgeben wollen.

Es gelten natürlich alle Gesetze für den kauf zwischen Privatleuten.

Abr warum gibst Du die Dinger denn nicht selbst beim Handel zurück und verlangst Wandlung, wenn Du noch garantie hast? Ich würde da nichts bei ebay machen.

Sicher - Du kannst es auf ne schlechte Bewertung ankommen lassen, wenn Dir das wurscht ist - mir wär es das nicht - ich verkaufe nur ehrlich.

Das was Du willst, ist vorsätzliches „Betrügen“ und ganz egal, ob man dich rechtlich dafür belangen kann oder nicht - was stellst Du Dir eigentlich vor - sollen wir Dich dabei auch noch unterstützen und Dir sagen, wie man Dir dabei zumindest juristisch nichts anhaben kann?

Überleg mal, ob Du so eine Platte ersteigern möchtest?
Wendy

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Wenn die Platten für sich gesehen eine eigene, volle Herstellergarantie haben, was du vermutlich auf der Internetseite des Herstellers nachprüfen kannst, hat der Käufer keine Nachteile und du kein Problem.

Wenn die Platten aber keine eigene Garantie haben, sondern nur als Austauschteile der Originalplatte gelten und z.B. nur 6 Monate haben, dann mußt du das bei der Beschreibung in der Auktion in jedem Fall angeben, sonst würde ich an Stelle des Käufers wegen Betruges gegen dich vorgehen.

Abgesehen davon: wenn es sich um die bewußte IBM-Serie handelt, ist der Fehler durch ein Firmware-Update zu beheben. Platten mit Update halten so lange wie jede andere, die könntest du auch selbst nutzen. Sind es nicht die IBM, würde ich mal über andere Gründe nachdenken, die zum Ausfall führen, wie Überhitzung.

Pop

Hi!
Das hast du glaube ich falsch verstanden.
Die Platte sind einwandfrei in Ordnung, neu und original verpackt. Die Serie neigt nur dazu schnell mal kaputt zu gehen.
Wandeln kann ich die leider nicht, da ich nur ne freiwillige Garantie hab und die richtet sich nach den AGB des Händlers.
Da steht dann, das es kein Geld sondern nur neue Ware gibt:frowning:
Danke und Gruß
freak

Hi!
Handlelt sich schon um IBM, aber ich sehe nicht wirklich ein mich damit noch länger rumzuschlagen.
Die werden jetzt verkauft, von dem Geld kauf ich mir ne 80GB von WD und krieg dann vielleicht sogar noch was raus.
Danke und Gruß
freak

off Topic
Hallo Popeye,

du sprichst von einem Firmware-Update von der betroffenen IBM_Serie, wo kann ich das bekommen? Hast du eventuell einen Link dafür?

Vielen Dank
Michael

Guckst du hier: http://www.geocities.com/dtla_update/

Ohne Gewähr!

Pop

Hallo!

Du musst, auch als privatperson, die Garantie ausschliessen!

Ich habe das früher nicht gemacht, es kam nie! zu Reklamationen.

Dennoch würde ich die Garantie explizit ausschliessen, so bist du auf der Sicheren Seite.

Weil laut BGB bist du zu einer Garantie gebung verpflichtet, glaube 6Monate, wenn du Privatverkäufer bist- dies kannst du aber ausschliessen!

Grüsse,
Sven.

Hi!
Wie genau muss das denn aussehen mit dem garantie ausschließen???
Ich wills nicht groß drüber schreiben, immerhin will ich ja auch noch was für die Platten haben.
Danke und Gruß
freak

Hallo,

Ich wills nicht groß drüber schreiben, immerhin will ich ja
auch noch was für die Platten haben.

Gib mir bitte mal deinen Namen bei eBay, damit ich nicht aus Versehen was bei dir ersteigere :wink:.

Die Tatsache das es GAR KEINE Garantie gibt ist für den Verkaufspreis sicherlich entscheidend, denn sonst kann ja jeder eine kaputte Festplatte ohne Garantie verkaufen. Also der Fairness halber würde ich diesen Hinweis schon so anbringen, dass er auch beim gelesen wird (also nicht in einer 3-seitigen Beschreibung der Platte verstecken oder so was)

Gruß
Steiner

Hi!
Ich will das ja auch in die Artikelbeschreibung schreiben, aber ich muss es ja nicht in den Titel schreiben.
Ja, ich kaptitalistisches Schwein versuch für mich mit diesem Geschäft möglichst viele Vorteile zu erhalten, aber ich tu ja nix verbotenes.
Wenn du gerne auf Geld verzichtest ist das deine Sache…
Gruß und Danke für den Beitrag, der mir leider nix gebracht hat
freak

Du kapitalistische Schwein, du :smile:

Ich habe in einer meiner etwas hochpreisigen AUktionen gerade folgenden Text drin stehn:
Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Als privater Verkäufer erkläre ich hiermit, dass ich keine Produkthaftung & Garantie/Gewährleistung übernehme.

Die Ware ist zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe in absolut Tadellosem zustand und NEU!

ob das de jure Bombensicher ist, weiss ich natürlich nicht :wink:

Also: Keine Garantie im zweifel einen volljuristen fragen :smile:

Aloha, Sven

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Hi!
Danke für die hilfreiche und vernünftige Antwort.
Gruß
freak