Garantie bei eingebauten Kfz-Ersatzteilen

Hatte im September 2009 einen kaputten Anlasser ersetzen lassen. Leider ist dieser jetzt wieder kaputt und muß erneut ersetzt werden. Habe ich auf den Einbau des Anlassers in 2009 noch eine Garantie ??

Bitte um Antwort da der Anlasser mit Einbau doch sehr teuer ist.

Hallo,

man hat auch auf Ersatzteile eine 2 jährige Gewährleistung. Jedoch tritt nach 6 Monaten die Beweislastsumkehr in Kraft. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht anerkennen will, musst man mit einem Sachverständigengutachten beweisen, dass der Starter von Anfang an einen verborgenen Mangel hatte, der nicht erkennbar war.

Von der Gewährleitung ausgenommen ist „Misuse“ also eine Überbeanspruchung die zum Defekt geführt hat.

Hoffe die Frage damit beantwortet zu haben
MfG
DI Klaus R. Tiefenbacher

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Auf den konkreten Fall bezogen:

Gewährleistung: Es müsste bewiesen werden, dass der vor mehr als einem Jahr eingebaute Anlasser, der bislang offensichtlich problemlos funktionierte, von Anfang an mangelhaft war. M.E. unmöglich.

Garantie: Hier gilt es zu prüfen, ob eine Garantie besteht und was dieses ggf. beinhaltet.

Gruß

S.J.

Hallo!!

Bei Ersatzteilen kenne ich mich leider nicht so gut aus.
Ich denke aber auf den Anlasser muss eine Garantie sein. Nur mit dem Einbau da bin ich mir nicht sicher.

Gruß
Peter