Garantie bei Gasanlagennachrüstung KFZ

Ausgangslage: 
KFZ Marke Bmw bei dem im Januar 2013 eine Gasanlage von einem Umrüster mit 2 Filialen eingebaut wurde. Diese Anlage hat laut Verbauer 3 Jahre Garantie. 

Nun ist die Anlage Defekt / Fehlerhaft und das KFZ läuft nichtmehr mit Gas. Nach Kontakt mit Verbauer hat sich Herausgestellt dass die Filiale in der näheren Umgebung geschlossen hat (nurnoch die Filiale in 600km Entfernung existiert). Nach E-Mail und Telefonischem Kontakt mit dem Verbauer wurde Angeboten die Anlage in einer anderen Werkstatt in der  Umgebung reparieren zu lassen. Hierbei ist aber dass Problem dass nur die Kosten für die Teile und die ersten 15 Minuten Arbeitszeit über die Garantie verbucht werden, die restliche Arbeitszeit für Reparatur und Fehlersuche soll selbst gezahlt werden. 

Ist das rechtens? Oder muss die gesamte Arbeitszeit von der Garantie gezahlt werden?

Hallo!

Das kann nur der Kunde selbst wissen !

Was die Garantie abdeckt muss in den übergebenen Unterlagen stehen. Da Garantie rein freiwillig ist,bestimmt der Händler die Garantiebedingungen.
Kann ja sein,es sind „nur“ Teile und ein Anteil der Lohnkosten. 

Weitergehende Forderungen,etwa aus der gesetzlichen Gewährleistung( 2 Jahre,mit Vorteil in den ersten 6 Monaten,die leider bereits vorbei sind!) mögen bestehen und nachweisbar sein,dann müsste Händler alles übernehmen.

MfG
duck313

Hallo ich würde den Einbauer fragen ob er damit einverstanden ist, wenn die Fehlerursache in einer nahegelegenen für Gasumrüstung geeigneten Fachwerkstatt  festgestellt wird und dann, wenn die Reparatur voraussichtlich teuer wird und nicht nur eine Kleinigkeit ist bei ihm kostenfrei instandgesetzt wird.
Dazu muss man aber die Garantiebestimmungen lesen. Wie umfangreich die den Schaden abdeckt.
Dann müssen Sie ihm halt das FZ zur Reparatur überlassen oder auf das Geld verzichten.
Aus dem Ärmel würde ich denken dass nicht nur Teile sondern auch die gesamte Reparatur in der Garantie drin ist. Die Funktion „mit Gas zu fahren“ ist ja Ziel der Garantie.
Rechtlich kenne ich mich da nicht aus.
mfg. Klaus

Hallo,
das ist wohl eher eine Frage für einen Rechtsanwalt der sich mit AGB´s auskennt.
Ich kann dir bei technischen Fragen helfen.
Gruß
Thomas

N´Abend, ich schliesse mich der Antwort von Thomas Sattler an, mit dem Fall zu einem Rechtsanwalt gehen der sich mit Garantie- und Gewährleistungsrecht auskennt!
Wenn Du im ADAC sein solltest, wende Dich mit der Schilderung Deines Falls dahin, die vermitteln Dir dann einen kompetenten Anwalt.
Ich hoffe das Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte sehr komplex werden.
Von der Gasanlage selber bitte die Finger davon lassen, erst Recht, wenn sich die Anlage noch in der Garantie befindet!

Hallo,
Das:

Dazu muss man aber die Garantiebestimmungen lesen.

widerspricht dem:

Aus dem Ärmel würde ich denken dass nicht nur Teile sondern
auch die gesamte Reparatur in der Garantie drin ist.

Erst lesen, vermuten bringt genau gar nichts.

Das:

Die Funktion „mit Gas zu fahren“ ist ja Ziel der Garantie.

ist übrigens komplett falsch. Es geht dem Garantiegeber ausschließlich darum, mehr Anlagen zu verkaufen.

Man sollte den Fragesteller vielleicht noch darauf hinweisen, dass Garantie etwas ganz anderes ist als die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung. Ich bin mir nicht sicher, ob er sich dessen bewusst ist.

Und: Anwalt ist natürlich erst mal Unsinn. Den zahlt er nämlich selber - und nicht die ‚wohlmeinenden‘ Ratschlaggeber, die nur einfach keine Ahnung haben, aber unbedingt was schreiben wollen.

Gruß
Testare_