Garantie bei Gebrauchtwagen ?

hallo

jemand kauft ein 1 jahr altes auto ( werkswagen ). beim kauf wird demjenigen mitgeteilt das das auto noch 1 jahr eine gebrauchtwagengarnatie besitzt ( obwohl es ja eigentlich noch 1 jahr neuwagengarantie hat ).

nun sind seit kauf 14 monate rum und der wagen hat ein defekt. der käufer möchte die gebrauchtwagen garantie nutzen, aber der verkäufer meint die sei abgelaufen.

jetzt ne blöde frage. aber normal gilt ja sowieso erstnoch die neuwagen garantie und nach deren ablauf tritt dann doch die gebrauchtwagengarantie in kraft, oder ?

gruss

Hallo,

aber normal gilt ja sowieso erstnoch die
neuwagen garantie

Da sollte man einfach mal in die Garantiebedingungen schauen. Oftmals ist die Neuwagengarantie gar nicht übertragbar.

Oder besteht hier eine Verwechslung mit der Sachmangelhaftung? Dazu sollte man dann mal faq:1152 befragen. Und dann findet man evt. heraus, dass sich diese ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf (genauer: beim Gefahrenübergang) bestehen - es ist keine Haltbarkeitsgarantie o.ä.
Gruß
loderunner (ianal)