Garantie bei gemeinsamen Einkauf

Hallo,

Wenn A und B einkaufen gehen und A Geräte kauft auf Bs Rechnung (der hat gute Konditionen dort) was sollte A dann machen wenn er sich für die zusatzgarantie im Netz registrieren lassen wollte.
Den Namen von B angeben?
Eigenen Namen angeben?
Ist das vielleicht egal?

Und sollte sich A sicherheitshalber eine Quittung geben lassen wenn B die Rechnungssumme lieber nicht per Überweisung haben wollte?
A und B sind vielleicht gute Freunde und wollen das auch bleiben wenn die Geräte kaputt sein sollten. Nehmen wir an es handle sich um Geräte im Wert von ca 1000 Euro.

grübelgrüße
M.

Ich bin kein Experte, aber meiner Meinung nach sollte es doch egal sein wer die Rechnung zahlt. (Sont gäbe es ja keine Geschenke mehr) Man kann auch Dinge mit der Kreditkarte des Partners einkaufen. Wichtig ist eine Quittung, oder Rechnung(skopie) für evtl. Garantiefälle zu haben.

Hallo,

Wenn A und B einkaufen gehen und A Geräte kauft auf Bs
Rechnung (der hat gute Konditionen dort) was sollte A dann
machen wenn er sich für die zusatzgarantie im Netz
registrieren lassen wollte.

Mahlzeit!

Ist das vielleicht egal?

Das kann hier niemand wissen. Garantie ist eine freiwillige
Leistung und daher kann der Hersteller was immer er möchte in
seine Garantiebedingungen schreiben.

Gruß
Stefan

Zusatzgarantie
Hi,

Danke für Deine Antwort.

Wichtig ist eine Quittung, oder

Rechnung(skopie) für evtl. Garantiefälle zu haben.

Hmm, genauer gefragt:
Über die normale Garantie hinaus gibt es hersteller die eine längere Garantiezeit anbieten (1+2 oder ähnliches). Dazu muss sich der Käufer aber im Internet registrieren bzw das Gerät für diese Garantie anmelden.
Tut A dies mit seinem Namen und legt im Garantiefall eine Rechnung auf den Namen von B vor…was dann?
Registriert sich A mit Name von B und kommt dann mit einem Gerät an…was dann?

Grüße
M.

Garantiebedingungen wo zu finden?

Mahlzeit!

Ist das vielleicht egal?

Das kann hier niemand wissen. Garantie ist eine freiwillige
Leistung und daher kann der Hersteller was immer er möchte in
seine Garantiebedingungen schreiben.

Hi.

Wenn der Hersteller eine Extra-Garantie anbiete, diese allerdings im Internet angemeldet werden müsste, man ohne Registrierung (mit Namen A oder B???) aber gar nirgends hin käme wo man die Garantiebedingungen sehen könnte?
Dem Gerät läge nur die normale Garantiekarte bei. Die Information über die Zusatzgarantie wäre vom Händler gekommen.
Könnte natürlich auch sein es fehlte eine Zusatzgarantiekarte…?

Es handele sich um ein elektronisches Gerät (vielleicht eine Kreissäge und ein Akkuschrauber) in Profi-Qualität und die Homepage ginge v.a. von gewerblichen Einkäufern aus. A und B wären als Privatkunde tätig gewesen und sollten sich für die Zusatzgarantie erst registrieren.

Auch ich finde meinen fiktiven Fall mitlerweile komplizierter zu beschreiben als anfangs gedacht - und mir geht das Deutsch aus. ;o)

Gruß
M.

Wenn der Hersteller eine Extra-Garantie anbiete, diese
allerdings im Internet angemeldet werden müsste, man ohne
Registrierung (mit Namen A oder B???) aber gar nirgends hin
käme wo man die Garantiebedingungen sehen könnte?

Wenn der Name des Käufers A auf der Rechnung steht müßte wohl auch dieser die Garantie anmelden oder alternativ sollte der Registrierende B einen Kaufvertrag mit Rechnungskopie besitzen. Steht kein Name auf der Rechnung ist es wohl egal.

Es handele sich um ein elektronisches Gerät (vielleicht eine
Kreissäge und ein Akkuschrauber) in Profi-Qualität und die
Homepage ginge v.a. von gewerblichen Einkäufern aus. A und B
wären als Privatkunde tätig gewesen und sollten sich für die
Zusatzgarantie erst registrieren.

Solange die Garantiebedingungen Privatpersonen nicht ausschließen sollte auch das kein Problem sein.

Auch ich finde meinen fiktiven Fall mitlerweile komplizierter
zu beschreiben als anfangs gedacht - und mir geht das Deutsch
aus. ;o)

Sei bloß froh dass es nur fiktiv ist!

Tut A dies mit seinem Namen und legt im Garantiefall eine
Rechnung auf den Namen von B vor…was dann?
Registriert sich A mit Name von B und kommt dann mit einem
Gerät an…was dann?

Mit Sicherheit weiß das ja nur der Hersteller. Da der Fall ja rein fiktiv ist, kann man diesen jetzt leider ohnehin nicht anrufen und einfach mal dort nachfragen. Sonst wäre das ja eine Idee.

Morgen,

mir ist schleierhaft woher du dies alles wissen kannst.

Ohne die Garantiebedingungen zu kennen kann alles und gar nichts
sein, vieleicht darf man sich ja auch nur Montags von 9-10
registrieren, wer weiß das schon?

Gruß
Stefan