Garantie bei Handys aus Vertragsverlängerungen?

Hallo,

überall werden ja Handys angeboten aus Vertragsverlängerungen. Die Verkäufer legen meist den Rechnungsbeleg bzw. eine Vertragskopie bei, damit dem Käufer die restliche Garantie für das Handy übertragen wird.

Ich bin mir nun nicht ganz sicher, wie das rechtlich wirklich aussieht. Gilt die Garantie von Hersteller bzw. Mobilfunkprovider auch für den Käufer des Handys aus der Vertragsverlängerung? Bzw. was muss man beachten, damit die Garantie einem „übertragen“ wird?
Denn den Vertrag mit dem Mobilfunkhersteller hat ja der Verkäufer gemacht und auch die Rechnung ist auf seinem Namen ausgestellt.

Danke im Vorraus,

Gruss

Imho kann das egal sein, da der Lieferschein etc. ja nur dazu dient zu beweisen, an welchem Datum das Gerät gekauft/erworben wurde. Und mehr sollte auch nicht interessieren, zumal die Geräte ja meist eh einen Garantieschein bei haben, den man ausfüllen muss.

Hallo,

steht nicht in den allermeisten AGB, das Garantie nicht übertragbar ist? Die gilt immer nur für den Erstkäufer, alles andere ist Kulanz.

Gruß
André