Hallo,
überall werden ja Handys angeboten aus Vertragsverlängerungen. Die Verkäufer legen meist den Rechnungsbeleg bzw. eine Vertragskopie bei, damit dem Käufer die restliche Garantie für das Handy übertragen wird.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, wie das rechtlich wirklich aussieht. Gilt die Garantie von Hersteller bzw. Mobilfunkprovider auch für den Käufer des Handys aus der Vertragsverlängerung? Bzw. was muss man beachten, damit die Garantie einem „übertragen“ wird?
Denn den Vertrag mit dem Mobilfunkhersteller hat ja der Verkäufer gemacht und auch die Rechnung ist auf seinem Namen ausgestellt.
Danke im Vorraus,
Gruss