Garantie bei Materialverschleiss?

Hi,

ich habe bei meinem Sony Notebook bemerkt das am Monitor, dort wo man ihn aufmacht, schon ein kleiner Riss im Kunststoff enstanden ist. Und das bei normaler Benutzung (heisst ich benutze ihn halt jeden tag in der uni). Momentan ist das noch nicht weiter tragisch, hab das jetzt auch mit tesa erstmal gesichert, aber ich habe halt die Befuerchtung das das Ding groesser wird und wollte mal fragen ob jemand mir sagen kann ob sowas auf garantie geht? oder ob nur so sachen wie nichtmehr funktionierender Monitor oder Festplatte Garantiefaelle sind. Danke schonmal. Gruss,

rene

Das ist ein Riss im Gehäuse, und natürlich fällt der unter die gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, bei Kauf ab 2002 2 Jahre, davor 6 Monate. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der frei gestalten kann, also auch auf bestimmte Teile beschränken. Die Garantie kann über die Gewährleistung hinausgehen, aber sie nicht einschränken.

Also dann, viel Spaß mit dem Sony-Kundendienst!

Pop

Stimmt leider nicht, zumindest bei Sony!
Hallo,

leider fällt genau so ein Riss bei Sony nicht in die Garantie.

Solche „Sachen“ werden bei Sony als ‚pysical damage‘ abgestempelt und dafür wird keine Garantie übernommen.

Woher ich das was? Ich habe auch n Sony Vaio (GR214MP) mit nem Riss an linken Gelenk. Dieser ist auf der Rückseite durchgerissen und es hällt.

Tut mir leid!

Gruß, olli

Da sind wir wieder beim Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. Sony kann sowas aus der Garantie ausschließen, unter die Gewährleistung fällt es trotzdem. Ein Rechtsanwalt kann Sony das erklären, und wenn man rechtschutzversichert ist, sollte man das auch in jedem Fall so handhaben, ansonsten ist es eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft…

Solche Sachen im Bekanntenkreis sind aber für mich ein ganz klarer Grund gewesen, Sony ganz nach oben auf die „Da-nie-Kaufen“-Liste zu setzen!

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