Hallö,
hat der Gesetztgeber bei eigentlich bestimmte Regelungen für Garantiefälle?
Mal angenommen ein Notebook sei schon sehr lange in Garantie, gibt es eine Frisst bis wann der Hersteller das Notebook zurückliefern muss?
Von einem Gesetz habe ich einmal etwas gehört, dass man nach 3 mal nachbessern den kompletten Kaufpreis zurücklverlangen kann, ohne Wertminderung. Gib es dieses Gesetzt bzw kann man sich darauf berufen?
Grüße
keppi
Moien
hat der Gesetztgeber bei eigentlich bestimmte Regelungen für
Garantiefälle?
Nein, hat er nicht. Die Hersteller können mehr oder weniger tun und lassen was sie wollen.
Allerdings gibt es die Sachmangelhaftung. Die ist recht genau geregelt: FAQ:1152
cu
hey,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Eine Sachmangelleistung würde also nur vorliegen, wenn das Gerät schon beim Kauf einen Mangel besitzt?
Moien
Eine Sachmangelleistung würde also nur vorliegen, wenn das
Gerät schon beim Kauf einen Mangel besitzt?
ja.
Und ob eingeschicktes Teil nach den Regeln der Garantie oder der Sachmangelhaftung behandelt wird hängt davon ab was der Kunde angegeben hat.
cu