Garantie bei Privatkauf ?

Garantie bei Privatkauf ?

Hallo

ich habe im Internet bei Ebay ein elektronisches Spielzeug von einem privaten Anbieter erworben. Leider funktioniert es nicht richtig. Der Artikel wurde jedoch als neu ausgewiesen. Über Garantiezeiten wurden in der Auktion keine Angaben gemacht.

Nun meine Fragen:
· In welchem Umfang habe ich Garantieansprüche gegenüber einen privaten Anbieter.

· Kann ich die Ware auf jeden Fall unfrei zurückschicken und mein Geld zurückverlangen?

· Der Anbieter beruft sich auf ein Privatgeschäft und lehnt jede Garantie ab.
Ist das richtig oder unterliegt ein privater Anbieter auch den gesetzlichen Garantieansprüchen?

· Wie ist die Sache, wenn es sich um einen gebrauchten Artikel handelt?

· Wie sind die Rechte wenn ein Privater Anbieter jede Garantie im Vorfeld ausschließt? Ist das rechtens?

Hi Frank,
zunächst musst Du zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. In Deinem Fall kann der Kaufgegenstand nur als neuwertig bezeichnet werden (es sei denn, der Verkäufer verkauft gewerblich Neuware). Also ist der Artikel als gebraucht anzusehen. Nach wie vor kann bei Geschäften von/an Privat die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen werden. Was in Deinem Fall vereinbart war, weiss ich nicht. Sollte der Verkäufer allerdings gewerblich verkaufen, hat er Pech. Denn hier beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre und lässt sich vertraglich nur auf mindestens 1 Jahr (nicht weniger) reduzieren.
Gruss Sebastian