Garantie bei Software-Produkten

Guten Tag,

für jedes Produkt, das man kauft, hat man eine Garantie, kann es im Fehlerfall oder bei Mängeln zurück geben bzw. Nachbesserung verlangen.
Wie ist das eigentlich bei Computer-Software? Da gibt es teils erhebliche Mängel, z.B. häufige Abstürze, die ein vernünftiges Arbeiten schwer bis unmöglich machen. Hat man bei solchen Produkten auch Garantie und kann es ggf. zurück geben und den Preis zurück verlangen?

Danke, Laika

Schwieriges Thema weil eben nicht immer eindeutig nachweisbar, was nun genau einen Absturz verursacht. Nicht selten liegt das Problem auch beim Anwender (weil z.B. die Systemvorraussetungen nicht erfüllt sind) und wenn tatsächlich ein Programmbug die Ursache ist, so werden diese in aller Regel mit dem nächste Programmupdate behoben.

Nein, die hat man nicht.
Es gibt manchmal eine Garantie, im allgemeinen vom Hersteller.
Es gibt meistens die Sachmängelhaftung vom Verkäufer.

Was ein Sachmangel ist, steht im Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Wenn ein Sachmangel besteht, muss der Verkäufer natürlich auch bei Software haften. Ob er besteht, muss der Käufer aber nachweisen. Beim Absturz fällt das schwer. ‚Vernünftiges Arbeiten unmöglich‘ ist im Einzelfall vom Gericht zu entscheiden.

Wenn der Sachmangel besteht, eine Nachbesserung (Update) unmöglich ist oder abgelehnt wurde ist natürlich auch eine Rückgabe (Vertragsrücktritt) möglich: https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

„Schwieriges Thema“ - schon klar, Computer-SW ist eine komplexe Angelegenheit mit vielen beteiligten Komponenten. Wenn aber vom Hersteller ein Update angeboten und installiert wird und danach nichts mehr geht, sollte nach gesundem Menschenverstand ein Herstellerfehler vorliegen. Mit einem Rechtsanwalt drohen, wenn keinerlei Lösung kommt oder überhaupt nicht geantwortet wird auf Anfragen … schwierig denke ich.

Nein,
es gibt hier keine Garantie.
Diese einzufordern ist sinnlos.

Das ist etwas völlig anderes als die gesetzliche Gewährleistung.

Womöglich erfüllt dein Computer auch nicht die Mindestanforderungen an die Hardware oder es ist anderweitige Software darauf installiert, die sich mit dem gekauften Programm „beisst“.

Wegen all dieser Unwägbarkeiten ist ein Gewährleistungsanspruch - wenn überhaupt - nur während der ersten 6 Monate durchsetzbar. Es wird dem Verkäufer im Zweifelsfall allerdings gelingen nachzuweisen, dass die beanstandete Software auf einem „sauberen“ System problemlos läuft. Dann hast du keinen Ansprüche auf Wandlung oder Nachbesserung.

Hi,

hier wird es schwierig, aber man kann es versuchen, wenn alle anderen Versuche nicht zum Ziel führen.
Zu Sachmängeln, Gewährleistung wurde schon etwas geschrieben.

Ich hatte mal einen Antivirenprogramm (deutscher Hersteller) gekauft. Es produzierte nachweislich „Bluescreens“(Systemabstürze) auf meinem PC. Ich machte den Kauf mit dem Hinweis auf den Support, der mir damals nicht helfen konnte, wieder rückgängig. Das Geld wurde anstandslos erstattet.

Weiß der Hersteller von Deinen Problemen?
Hast Du den Fehler / Abstürze dem Hersteller der Software (evtl. Support gemeldet?

lg,
vordprefect

„Gesunder Menschenverstand“ ist aber nicht mal ein wenig Beweis.

Es kann doch sein, dass während des Updates der PC ausgeschaltet wurde, die Festplatte einen Schaden hat, Daten falsch übertragen wurden, ein anderes Programm den Zugriff auf eine Datei verhindert hat, die PC-Hardware einen Fehler hatte, durch radioaktive Strahlung oder elektromagnetische Beeinflussung (Handy, Mikrowelle, …) ein Bit im Ram geändert wurde, …

Es gibt so viele Einflüsse, dass eine bloße Behauptung genau gar nichts nutzt. Und, ehrlich gesagt und aus eigener Erfahrung: das Problem bei Softwarefehlern sitzt meistens VOR der Tastatur. Was Dir nichts unterstellen soll, aber die Beweislage auch nicht wirklich stützt.

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