Garantie bei 'veredelten Handy'

Hallo Ihr,

bei einem bekannten Internetuktionshaus gibt es Handys. Diese Handys sind mit Swarovskisteinen „veredelt“. Wie sieht es mit der Garantieleistung des Herstellers aus wenn die Oberschale dermaßen verändert wurde? Beispiel: Person kauft sich ein nagelneues Handy mit Garantie und beklebt es. Er versteigert dieses Handy als Privatperson „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gibt aber in der Beschreibung das Kaufdatum des Handy und die Garantie an.
Person B ersteigert für teuer Geld dieses Handy. Nach sechs Wochen stellt sich ein technischer Defekt ein. Besteht den nun immer noch Garantie auf das Handy? Garantie vom Verkäufer/Hersteller, nicht vom „Veredler“?

Danke und Gruß
Frank

Hallo Ihr,

Wie sieht es mit der Garantieleistung des Herstellers
aus wenn die Oberschalen dermaßen verändert wurde?

Würde dies so sehen: Wenn du 1x ein nagelneues Handy verschönerst und dies dann verkaufst, handelst du noch als Privatverkäufer. Wenn du beim Verkauf keine Garantie gegeben hast, kannst du dich darauf berufen.

Wenn du aber öfters Neuware veredelst, handelst du gewerblich und musst Garantie geben.

Gruß
Falke

Hi

Wenn du aber öfters Neuware veredelst, handelst du gewerblich

das schon

und musst Garantie geben.

niemand muss Garantie geben…

du sprichst vermutlich von Gewährleistung.

gruss, hh

Gruß
Falke