Hallo Ihr,
bei einem bekannten Internetuktionshaus gibt es Handys. Diese Handys sind mit Swarovskisteinen „veredelt“. Wie sieht es mit der Garantieleistung des Herstellers aus wenn die Oberschale dermaßen verändert wurde? Beispiel: Person kauft sich ein nagelneues Handy mit Garantie und beklebt es. Er versteigert dieses Handy als Privatperson „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gibt aber in der Beschreibung das Kaufdatum des Handy und die Garantie an.
Person B ersteigert für teuer Geld dieses Handy. Nach sechs Wochen stellt sich ein technischer Defekt ein. Besteht den nun immer noch Garantie auf das Handy? Garantie vom Verkäufer/Hersteller, nicht vom „Veredler“?
Danke und Gruß
Frank