Garantie bei Zahnriemenwechsel?

Hallo,

habe mir vor ein paar Wochen in der Werkstatt eine Dieseleinspritzpumpe inkl. Zahnriemen wechseln lassen.

Heute war ich auf der Autobahn unterwegs --> Zahnriemen abgesprungen, Motor aus.

Frage1: Bedeutet ein abgesprungener Zahnriemen automatisch Motorschaden?

Frage2: Muss die Werkstatt für die Reperatur aufkommen bzw. gibt es eine Garantieregelung für Werkstatt-Reperaturen?

Danke&Gruss,
Alex

Hallo Alex,

leider kenne ich jetzt nicht den Fahrzeug- / Motor-Typ, bei dem du gerade Pech hattest -

Wenn aber der Zahnriemen sowohl die Eispritzpumpe wie auch die Nockenwelle(n) steuert und du „erhöhte“ Drehzahlen gefahren bist bzw. im Moment des Abspringens den Gang drin hattest und gefahren bist - dann ist ein kapitaler Motorschaden durchaus möglich / wahrscheinlich, weil dann die Kolben, die ja noch in Bewegung sind unter die geöffneten Ventile schlagen, weil ja die Nockenwelle in diesem Moment die Ventile nicht mehr steuert.

Wenn du eine seriöse Werkstatt hattest, sollte es eigentlich keinen Widerspruch von dort geben, denn selbstverständlich hast du einen Gewährleistungsanspruch ~ und in deinem Fall kann die Werkstatt vielleicht sogar ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen - wichtig ist dabei nur, dass sie einen Montagefehler gegenüber der Versicherung auch zugibt - falscher Stolz hilft nur der Versicherung!

Mit besten Grüßen
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alex,

mir ist sowas auch mal passiert.
Ich habe den Motorschaden der Werkstatt gemeldet, die haben das an ihre Versicherung weitergeleitet, die hat einen Gutachter geschickt, der hat festgestellt daß der Motorschaden durch eine Werksattfehler passiert ist. Weil sich die Reparatur nicht mehr lohnte, habe ich einen fabrikneuen Motor eingebaut bekommen, an dessen Materialwert ich mich allerdings beteiligen musste. Der alte Motor hatte eben schon 70000km gefahren.
Das Stichwort ist Werkstatthaftpflicht.

Herzliche Grüße,

Max