Garantie beim Auto

Hallo,

ein Mensch hat vor 2 Jahren ein fabrikneues Auto gekauft. Er läßt das Auto zu den vorgesehenen Terminen durchchecken. Nun fährt der Mensch nicht sonderlich viel mit seinem Auto. Der Mensch ist alt und sein Aktionsradius ist nicht mehr so wahnsinnig groß.

Nach 2 Jahren bzw. soundsoviel Kilometern ist wieder ein Check vorgesehen. In diesem Fall nach 2 Jahren. Die Werkstatt will bestimmte Verschleißteile routinemäßig auswechseln, weil das nach 2 Jahren laut Checkheft so vorgesehen ist. Nun haben diese Verschleißteile aber eine Laufzeit von mehr als der doppelten Kilometerzahl wie der Mensch bisher gefahren ist. Verständlich? Der Mensch besteht deshalb darauf, dass die Teile nicht gewechselt werden, ansonsten soll der vorgesehene Check durchgeführt werden.

Es gibt einiges Geblubber mit den Werkstattverantwortlichen von wegen „Ja aber die Garantie…“, letztlich kommt man der Bitte nach.

Frage: Wenn die Verschleißteile noch nicht am Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit sind (also noch Garantie haben), hat dann die Verweigerung des Auswechselns wie oben geschildert irgendeinen Einfluß auf die Gesamtgarantie, die noch auf dem Auto drauf ist?

Ich bin nicht so vokabelfest in diesen Sachen, ich hoffe, der Sachverhalt ist trotzdem einigermaßen verständlich dargestellt.

Dank im Voraus für Aufklärung
Barbara

Frage: Wenn die Verschleißteile noch nicht am Ende ihrer
vorgesehenen Laufzeit sind (also noch Garantie haben), hat
dann die Verweigerung des Auswechselns wie oben geschildert
irgendeinen Einfluß auf die Gesamtgarantie, die noch auf dem
Auto drauf ist?

das steht in den garantiebedingungen, die man erhalten hat oder bei manchen herstellern online einsehen kann. oftmals ist dort aufgeführt, dass die vertraglichen garantieansprüche dann entfallen, wenn die vorgesehenen wartungsarbeiten nicht nachweisbar sind.
aber das kann von hersteller zu hersteller variieren. daher werden wir hier keine befriedigende antwort geben können…

Hai!

Es gibt einiges Geblubber mit den Werkstattverantwortlichen
von wegen „Ja aber die Garantie…“, letztlich kommt man der
Bitte nach.

Da hat man auch mit den Falschen geredet.

Die Garantie wird vom Hersteller gegeben und nicht von der Werkstatt.
Der Hersteller stellt Regeln auf nach denen er sich freiwillig
verpflichtet eine Garantie zu leisten, da nutzt es gar nichts mit
dem armen Kerl in der Werkstatt zu reden. Auf sein eigenes Risiko
wird der sicherlich nicht diese Regeln mißachten.

Derjenige hätte direkt das Gespräch mit dem Hersteller suchen müssen,
ob das allerdings erfolgreicher gewesen wäre wage ich mal zu
bezweifeln.

Der Plem

Hallo Barbara,

Die Werkstatt will bestimmte Verschleißteile routinemäßig auswechseln, weil das nach 2 Jahren laut Checkheft so vorgesehen ist. Nun haben diese Verschleißteile aber eine Laufzeit von mehr als der doppelten Kilometerzahl wie der Mensch bisher gefahren ist. Verständlich?

Es gibt bestimmte Verschleißteile die werden durch das „Alter“ + durch die Laufleistung beansprucht. So kann es sein dass z.B. ein Keilriemen alleine dadurch reißt weil er durch das Alter einfach spröde und rissig geworden ist, selbst wenn er in den Jahren nur sehr wenig gefahren ist. Auch bei anderen Teilen kann es durchaus zutreffen dass alleine das Alter diese Teile verschleißen lässt, selbst wenn die Laufleistung noch nicht erreicht wurde.

Auch ein Beispiel wäre der Ölwechsel. Da kann es vorkommen dass die vorgegebene Laufleistung noch nicht erreicht ist, aber sich im Laufe der Zeit Kondenswasser bildet und das Öl deswegen gewechselt werden muss.

So gibt es eben beim Auto (wie beim Menschen) mehre Teile die dem altersmäßigen Verschleiß unterliegen.

Frage: Wenn die Verschleißteile noch nicht am Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit sind (also noch Garantie haben), hat dann die Verweigerung des Auswechselns wie oben geschildert irgendeinen Einfluß auf die Gesamtgarantie, die noch auf dem Auto drauf ist?

Da die Garantie keine gesetzliche Verpflichtung (im Gegensatz zur Gewährleistung) ist, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers, kann der Hersteller auch vorschreiben unter welchen Bedingungen er diese freiwillige Leistung der Garantie erbringt.

Wenn der Hersteller also vorschreibt dass er die (freiwillige) Garantie nur dann gibt wenn bestimmte Teile nach bestimmtem Alter ausgetauscht werden, dann kann der Hersteller die Garantieleistung verweigern wenn diese Teile nicht ausgetauscht wurden. In diesem Fall wäre man dann auf die (freiwillige) Kulanz des Herstellers angewiesen.

Gruß
N.N

Danke!
Ich verstehe, worauf es hinausläuft. Werde versuchen, dem Menschen die Sache klarzumachen.

Der Mensch ist selber eigentlich „vom Fach“, Kfz-Ingenieur und hat früher, als Autos noch nicht elektroisch waren, 99% der Sachen selbst gemacht. Bei den Teilen, um die es geht, weiß er selber ganz genau, wie es sich mit der Haltbarkeit verhält, weshalb er ja auch keine Lust hat, jetzt unnötig jede Menge Geld in die Hand zu nehmen.

LG Barbara

Der Mensch ist selber eigentlich „vom Fach“, Kfz-Ingenieur und
hat früher, als Autos noch nicht elektroisch waren, 99% der
Sachen selbst gemacht. Bei den Teilen, um die es geht, weiß
er selber ganz genau, wie es sich mit der Haltbarkeit verhält,
weshalb er ja auch keine Lust hat, jetzt unnötig jede Menge
Geld in die Hand zu nehmen.

Nachvollziehbar, aber im Ernstfall wird es ein böses Erwachen geben. Wenn der KFZ-Besitzer im laufenden Betrieb Geld sparen will, kann er nicht verlangen, dass der Hersteller im Schadensfall großzügig ist.