Garantie beim Autokauf

Kurze Frage zur Herstsellergarantie,

jemand beabsichtig ein gebrauchtes KfZ, Erstzulassung 02/07 zu kaufen.
Dabei kommt es neben optischen, ökologischen und technischen Details auf die bestmöglichste Garantie bzw.Gewährleistung an.

Der Verkäufer, ein Vertragshändler, meint zur Privatperson, dort ist noch Herstellergarantie bis 02/09 drauf. Wie verhält es sich mit der Sachmängelhaftung? Ist die Sachmänhelhaftung in der Herstellergarantie, wie durch den o.g. Händler behauptet, mit eingeschlossen?

Wie sieht die ideale Garantie bzw. Gewährleistung in diesem Fall aus?
Wie steht ihr Gebrauchswagen von Fahrzeugvermietungen gegenüber?

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FAQ:1784