Garantie beim Kauf vom Händler

Hallo,

beim Kauf eines Jahresfahrzeuges (Motorrad), gibt es eine gesetzliche Garantiedauer für das dann gebrauchte Fahreug beim Erwerb vom Händler ?

Dnake + Grüße
jwd

beim Kauf eines Jahresfahrzeuges (Motorrad), gibt es eine
gesetzliche Garantiedauer für das dann gebrauchte Fahreug beim
Erwerb vom Händler ?

Hallo jwd,

Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung, also kann’s diesbezüglich nix gesetzliches geben.
Gewährleistung muß er dir aber geben, wenn du Endverbraucher bist.

Gruß
Sticky

PS: in irgendeiner FAQ im Brett Allgemeine Rechtsfragen steht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Hi Sticky,

Gewährleistung meinte ich!
Welchen (gesetzlichen) Zeitraum beträgt die zwischen Händler und Endverbraucher beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges ?

Grüße
jwd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung

Das kann ich so nicht stehen lassen und verweise auf:

http://chrisblog.de/2007/02/15/von-der-freiwilligkei…

Levay

Hallo jwd,

schaust du hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

"Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden."

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung

Das kann ich so nicht stehen lassen und verweise auf:

http://chrisblog.de/2007/02/15/von-der-freiwilligkei…

Um Deine Haarspalterei mal aufzugreifen:
Die Garantieleistung ist nicht freiwillig weil durch den Garantieanspruch verpflichtend.
Die Garantie als zusätzliche Leistung zum Kaufgegenstand ist dagegen natürlich freiwillig, da noch keine Leistung erbracht wurde ausser der Garantie selbst.
Von daher ist der og. Satz schon richtig:
Garantie ist eine freiwillige Leistung, erst wenn die Garantie in Anspruch genommen wird ist die Garantieleistung nicht freiwillig.
Nichts anderes schreibst Du selbst auf Deiner HP.
Sicher muss man die Leistung einer Garantie (als Versprechen) und die Garantieleistung (als Leistung) auseinanderhalten.
Aber ich habe dazu weniger Sätze gebraucht :wink:

Gruss Sebastian

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