Hallo, ich brauch Hilfe!!! 
habe mir bei Ebay… ein Radio für mein Auto gekauft.
Der Privatverkäufer gab in seiner beschreibung folgendes an:
„Das Gerät inkl. dem Display ist voll funktionsfähig, weist keinerlei Beschädigungen auf und befindet sich bis auf übliche Gebrauchsspuren in einem optisch und technisch einwandfreiem Zustand.“
Leider bekomm ich kein Ton… Habe das Radio schon bei einen Kumpel getestet und der hat das gleiche Problem.
Der Verkäufer schreib in der beschreibung weiter:
„Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, wird die Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen.“
Ist dieses Rechtens? Bleibe ich nun auf den Defekten Radio sitzen? Oder muss er mir mein Geld zurück zahlen, da seine beschreibung ja nicht stimmt?
Danke schon mal im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Fränkiiiii 
Hallo,
die Artikelbeschreibung muss stimmen. Hast du denn schon den Verkäufer kontaktiert?
Mail zuerst dem Verkäufer, gib ihm genug Zeit zu antworten. Falls der Verkäufer nicht antwortet mach das hier
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?
Der Gewährleistungsausschluss ist dazu da, um Ansprüche abzuwähren, falls ein Gerät nach einigen Wochen oder Monaten Benutzung kaputt geht. Ohne Gewährleistungsauschluss gilt auch für Privatverkäufer die Sachmängelhaftung 2 Jahre lang.
Stephanie
Hallo, ich brauch Hilfe!!! 
habe mir bei Ebay… ein Radio für mein Auto gekauft.
Der Privatverkäufer gab in seiner beschreibung folgendes an:
„Das Gerät inkl. dem Display ist voll funktionsfähig, weist
keinerlei Beschädigungen auf und befindet sich bis auf übliche
Gebrauchsspuren in einem optisch und technisch einwandfreiem
Zustand.“
Leider bekomm ich kein Ton… Habe das Radio schon bei einen
Kumpel getestet und der hat das gleiche Problem.
Der Verkäufer schreib in der beschreibung weiter:
„Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, wird die
Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen.“
Ist dieses Rechtens? Bleibe ich nun auf den Defekten Radio
Hallo, im Prinzip schon, du hättest ja rein theoretisch das Radio vorher prüfen können.
Leider kanst du dem Käufer nicht beweisen das er ein kaputtes radio verschickt hat
Gruß Frank
sitzen? Oder muss er mir mein Geld zurück zahlen, da seine
beschreibung ja nicht stimmt?
Danke schon mal im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
Fränkiiiii 
Nachtrag:
Ein Transportschaden ist übrigens auch immer möglich. Du bist mitverantwortlich dafür, dass ihr einen Transportschaden, falls vorhanden, meldet bevor die Meldefristen verstreichen.
Falls das Versandunternehmen den Schaden einer unzureichenden Verpackung anlastet, muss der Verkäufer den Schaden ersetzen.
Stephanie
Hallo,
"„Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, wird die Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen.“
Damit hat sich der Verkäufer so abgesichert, wie es jedem privaten Verkäufer geraten wird.
Dennoch bleibt der Faktor mit der scheinbar falschen Artikelbeschreibung - man kann den Verkäufer über Ebay kontaktieren, indem man die für solche Fälle (Abweichung von Artikelbeschreibung) vorgegebene Möglichkeit wählt. Und genau das würde ich auch versuchen. Möglicherweise ist der Verkäufer gar nicht so intolerant und ihr findet eine gemeinsame Lösung.
Viel Glück