Hallo und Moin Moin,
ich hab da mal folgende Frage zum Thema Gewährleistungsfristen:
Frau A ist als Beiwohnerin einer Sportveranstaltung ihr Ehering auseinandergebrochen und das lediglich beim applaudieren. Sie ist seit gut 7 Jahren verheiratet und dementsprechend jung/alt ist auch ihr Schmuckstück. Wenns nun nach Frau Pauli und ihrer gewünschten Ehe auf Zeit ginge, hätte sich das Problem ja gelöst, aber Frau A möchte Herrn A noch ein wenig behalten. 
Nun zu meiner Frage: Soweit mir bekannt gelten Gewährleistungsfristen i.d.R. von 6 Monaten bis zu 2 Jahre. Gibt es da auch Ausnahmen, wie eben z.B bei Eheringen? Mal von der logischen Seite aus betrachtet darf man doch davon ausgehen können, das Eheringe im besten Falle ein Leben lang halten sollten - zumindest doch länger als 2 Jahre.