Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche

Hallo und Moin Moin,

ich hab da mal folgende Frage zum Thema Gewährleistungsfristen:

Frau A ist als Beiwohnerin einer Sportveranstaltung ihr Ehering auseinandergebrochen und das lediglich beim applaudieren. Sie ist seit gut 7 Jahren verheiratet und dementsprechend jung/alt ist auch ihr Schmuckstück. Wenns nun nach Frau Pauli und ihrer gewünschten Ehe auf Zeit ginge, hätte sich das Problem ja gelöst, aber Frau A möchte Herrn A noch ein wenig behalten. :wink:

Nun zu meiner Frage: Soweit mir bekannt gelten Gewährleistungsfristen i.d.R. von 6 Monaten bis zu 2 Jahre. Gibt es da auch Ausnahmen, wie eben z.B bei Eheringen? Mal von der logischen Seite aus betrachtet darf man doch davon ausgehen können, das Eheringe im besten Falle ein Leben lang halten sollten - zumindest doch länger als 2 Jahre.

Abend!

Nun zu meiner Frage: Soweit mir bekannt gelten
Gewährleistungsfristen i.d.R. von 6 Monaten bis zu 2 Jahre.

Das ist korrekt.

Gibt es da auch Ausnahmen, wie eben z.B bei Eheringen? Mal von
der logischen Seite aus betrachtet darf man doch davon
ausgehen können, das Eheringe im besten Falle ein Leben lang
halten sollten - zumindest doch länger als 2 Jahre.

Ich gehe auch davon aus, dass nahezu jeder Artikel den ich kaufe
länger hält wie zwei Jahre.

Der Gesetzgeber hat nichts dergleichen vorgesehen vieleicht könnte
man bei dem Juwelier auf Kulanz irgendwas erreichen. Mehr
ist nicht drin

Auf teure langlebige Produkte gibt meistens der Hersteller eine
„freiwillige“ Garantie über den zweijahres Zeitraum hinaus.

Gruß
Stefan