Hallo,
Am 09.05 habe ich diesen gebraucht, anschließend habe ich am
Rande des Displays den Deckel zugeklappt, muß wohl mit dem
Daumen am Display gekommen sein. Nach erneuten Gebrauch
stellte meine Tochter fest, dass dieser gerissen war. Auf
Anfrage bei Medimax sagte man meiner Frau das dies
Eigenverschulden sei. Stimmt das
Nein, zumindest nicht unbedingt. Ich arbeite mit Notebooks, seit es überhaupt Notebooks gibt, und es gab imemr wieder Serien von Notebooks, bei denen die Scharniere gebrochen sind. Allerdings hat es idR ein Weilchen gedauert.
Trotzdem gab es auch Einzelgeräte, bei denen die Scharniere bereits im neuzustand zu stramm liefen, und die sind sehr schnell durchgebrochen.
Insofern ist diese Aukunft des Verkäufers erst mal nur eien Behauptung. Wenn Du dagegen behauptest, nein, das trifft nicht zu, ist das Ganze eine Frage, wer nun wem was beweisen muss. Erster Blick ist deshalb, wie lange der Markt GEWÄHRLEISTUNG gibt. Solange diese Frist läuft (schnell sein ist Trumpf!) muss er beweisen, dass ein Material- oder Einstellungsfehler an den Scharnieren ausgeschlossen ist. Da das schon vorgekommen ist, wird ihm das kaum gelingen --> es wird zwar m.E. Streit geben, Geschäftsführer muss antraben da ein kleiner Verkäufer das auch nicht selber entscheiden kann, aber dann wird man das Gerät wohl oder übel zurücknehmen mmüssen.
Außer natürlich, es weist tatsächlich einen weitren Schaden auf (Druckstelle), der nahe legt, dass es grob behandelt wurde, dass es runtergefallen ist, oder dass etwas eingeklemmt wurde beim Zumachen. Erforsche Dein Gewissen - wenn es wirklich nur simples Zuklappen war, dann kann es keine solchen Spuren geben. Beachte auch die Möglichkeit, dass eventuell die Tochter das Scharnier bereits angeknackst haben könnte - der nächste der es zumacht ist dann der Dumme.
Also sorgfältig Spuren suchen. Aber eigentlich ist - solange Gewährleistung besteht - der Markt in der Pflicht, das Verschulden nachzuweisen.
, war ja keine Absicht.
Darauf kann man sich leider nicht berufen. Shit happens. Wenns das Glück nicht gut meint, kann es einem auch ein nagelneues Gerät sofort wieder weg nehmen, und niemand kann was dafür, der Schaden ist aber trotdzem da. Lebensrisiko.
ein Display nicht ein bischen aushalten können?
Tun sie in der Regel auch. Aber da der Trend zu schniekem Design nicht aufzuhalten war, haben die geräte alle recht filigrane Scharniere, und die brechen leicht ab.
Läuft der
Schaden nicht über Garantie?
Das ist die nächste Frage. An sich ist erst mal die Gewährleistung dran, es kann gut sein, dass der Hersteller sogar eine Garantieleistung verweigert, solange die Gewährleistung noch läuft. Soll sich der Kudne doch vor Ort mit dem Verkäufer herumschlagen.
ich habe ein paar Jahre im Service eines Notebook Herstellers
gearbeitet. Ein Display kann nur brechen, wenn es zu hohen
physikalischen Einwirkungen von außen ausgesetzt wird.
Da widerspreche ich. Es ist sicher richtig, dass ein eingeklemmter Kugelschreiber die Scharniere fast sicher reißen lässt, aber es ist sicher nicht richtig, dass das die einzige Ursache ist die jemals vorgekommen ist. zu stramme Scharniere, zu dünne Konstruktion, Materalfehler, extrem niedrige Temperatur, oder eine Kombination davon, das ist alles schon vorgekommen.
Das
kann passieren, wenn man sich drauf setzt, es herunter fallen
lässt, beim Zuklappen zwischen Display und Tastatur ein
Fremdkörper (z.B. Kugelschreiber) vergessen wurde, gerne im
Flugzeug in der Gepäckkontrolle oder im Gepäckfach, wenn
jemand ordentlich stopft, usw. usw.
Garantie erstreckt sich auf Material oder Verarbeitungsfehler.
Ein solcher liegt hier nicht vor. In den meisten Fällen werden
solche Schäden auch ausdrücklich von der Garantie
ausgeschlossen.
Meiner Meinung nach ist es auch eine Frage, wer wem was nachweisen kann. Man kann weder pauschal sagen, dass alle Hersteller immer ehrlich zugeben, wenn sie grenzgängig konstruiert oder in der Fertigung geschlampt haben, noch kann man sagen, dass es nie schlitzohrige Kunden (und deren Töchter) gab, die Eigenverschulden durch Schusseligkeit nicht gern auf einen Gewährleistungs- doer Garantiefall abgewälzt hätten.
Der Verkäufer schloß eine Garantieregistrierung ab,
Vierteljählich 12 €. Wir sollten das Netbook wieder mitnehmen
und eine Zeit vergehen lassen, dann den Schaden nochmal
melden. Die Versicherung läuft auf 5 Jahre.
Anleitung zum Versicherungsbetrug. Auch das noch.
Das heißt, die Versicherung, die den Schaden abdeckt, wurde
nach Eintritt des Schadens abgeschlossen? Das wäre dann ein
klarer Fall von Versicherungsbetrug, strafbar nach § 263 StGB,
der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Was würdet Ihr machen?
Wäre für jeden Ratschlag dankbar
Ich persönlich würde mich bei der Geschäftsführung von Medimax
und der Versicherung in aller Form über den Verkäufer
beschweren und das Display (woanders) auf eigene Kosten
reparieren lassen. Was sind denn das für Verkäufer, die ihre
Kunden zum Betrug anstiften und noch Beihilfe dazu leisten?
Auss meiner Sicht hat der Verkäufer versucht, statt selber Gewährleistung zu übernehmen (was ihn geld kostet) das Problem auf eine Versicherung abzuwälzen. Wenn das Kaufjahr 2011 war (steht nicht dabei) ist eigentlich er der Betrüger. Wenn es sich dabei um einen Fachmarkt handelt ist auch nicht ausgeschlossen, dass er dabei einer Weisung der Geschäftsführung folgt.
Dem Kudnen kann das aber meiner Meinung nach egal sein. Wenn er stur darauf besteht, selber nichts falsch gemacht zu haben (und sich auch nicht auf irgendwelche Geschichten einlässt) wird der Markt möglicherweise nachgeben und die Gewährleistung anerkennen. Oder er muss das Verschulden des Kudnen nachweisen. Alleine darum geht es während der Gewährleistung. Hat das Laptop irgendwo eine Druck- oder Fallspur, ist der Markt fein raus. Wenn er tadellos aussieht, nicht.
Den Kunden statt dessen zu einem Versicherungsbetrug anzustiften ist eine Frechheit. Da sich dieser Teil der Story aber wohl nicht beweisen lässt würde ich das aus dem Gedächtnis streichen.
Als Vorbereitung auf eine zu erwartende sture Diskussion erst mit dem Verkäufer und dann mit dem Geschäftsleiter würde ich alle möglichen Internetberichte von Usern, die Scharnierbrüche an nagelneuen Laptops ohne Fremdeinwirkung beklagen, mitbringen. Ideal wärs, wenn einige den Schaen am selben Computermodell hatten. Dann auf keine Diskussionen einlassen wer was wann oder auch nicht, sondern nur darauf bestehen, dass der Markt seine Gewährleistung erfüllt, oder schriftlich niederlegt, warum er sich weigert. Also keine Formulierung akzeptieren wie „Fremdeinwirkung“, sondern nur Konkretes: „Fremdeinwirkung, da Druckstelle am Display“ oder sowas. Kann er das nicht oder will er das nicht, Zeugen mitnehmen. Insgesamt: ruhig bleiben und auf ein einziges Ziel fokussieren: der Markt soll entweder Gewährleistung gewähren, oder nachvollziehbar begründen, warum er das nicht tut. Meine Erfahrung: wer ruhig auftritt, sich in keine unsachlichen Diskussionen einlässt, kommt, wenn die gewährleistungsfrist noch läuft, fast immer was ihm zusteht. Denn der Markt muss beweisen, dass der Kunde was falsch gemacht hat, und nicht umgekehrt. Drohen (mit ANwalt doer der Mafia) ist übrigens sinnlos. Was dagegen hilft, ist ohne weitere Umschweife die Grundlagen für den logischen nächsten Schritt zu legen, also Beweise sichern: Tag, an dem man seinen Anspruch angemeldet hat, ein Zeuge der das bestätigt, und/oder ein Zettel mit Stempel des Marktes, dass abgelehnt wurde, weil. Damit ist die Frist gewahrt und die Basis für weitere Schritte gelegt.
Melde Dich, wenn das erfolgt ist, und Du nicht zum Ziel gekommen bist, dann sehen wir weiter. Denn natürlich ist eine Ablehnung durch den Markt keine endgültige Entscheidung.
und wenn Du oder Deine Tochter nach gründlicher Erforschung des Gewissens und einer eingehenden Untersuchtung des Computers zu dem Schluss kommen, dass eben doch was eingeklemmt wurde, dann lass es sein. Ich helfe gerne, aber nicht bei versicherungsbetrügereien oder beim versuch, sich aus der Verantwortung zu mogeln.
Armin.