Garantie durch Auftragsbestätigung per E-Mail?

Hallo Rechtsinteressierte,

Ich würde gerne ALLGEMEIN mit euch darüber DISKUTIEREN, ob man nur mit einer Auftragsbestätigung in Form eines E-Mail eines Online Shops einen Anspruch auf die Garantie hat, wenn keine Rechnung vorliegt, z.B. bei Verlust der Rechnung usw.

Meiner Meinung nach ist dies doch möglich, da man beweisen kann, dass man das Gerät käuflich bei diesem Online Shop erworben hat mit Garantie. Wie steht ihr dazu?

Reicht eine Auftragsbestätigung per Email, um auf den Garantieanspruch zurückgreifen zu können, auch ohne Rechnung?
Oder muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen?

Viele Grüße!
Stefan

Hallo Rechtsinteressierte,

Ich würde gerne ALLGEMEIN mit euch darüber DISKUTIEREN, ob man
nur mit einer Auftragsbestätigung in Form eines E-Mail eines
Online Shops einen Anspruch auf die Garantie hat, wenn keine
Rechnung vorliegt, z.B. bei Verlust der Rechnung usw.

Einen Anspruch auf Garantie gibt es überhaupt nicht. Das ist höchstens eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Meiner Meinung nach ist dies doch möglich, da man beweisen
kann, dass man das Gerät käuflich bei diesem Online Shop
erworben hat mit Garantie. Wie steht ihr dazu?

Du hast lediglich einen Anspruch auf Gewährleistung, also einer Mängelfreiheit zum Zeitpunktes des Kaufs. Wie Du den Kauf hinterher beweißt ist dann Deine Sache. Im Zweifelsfall genügt dafür auch ein Zeuge. Wenn Du eine Garantie hast, dann solltest Du mal prüfen wer Dir diese überhaupt gegeben hat. Schlußendlich wird der Internethändler aber auch anhand der Daten seiner EDV prüfen können ob an Deine Anschrift zum fraglichen Zeitpunkt eine Lieferung erfolgt ist oder nicht.

Ich würde gerne ALLGEMEIN mit euch darüber DISKUTIEREN, ob man
nur mit einer Auftragsbestätigung in Form eines E-Mail eines
Online Shops einen Anspruch auf die Garantie hat, wenn keine
Rechnung vorliegt, z.B. bei Verlust der Rechnung usw.

Ein Anspruch auf eine Garantie ergibt sich alleine aus einer entspr. vertraglichen Vereinbarung. Über Beweisfragen entscheidet im Streitfall ein Richter. Der die Bestätigungsmail durchaus zugunsten des Kunden werten kann.

Gruss
Schorsch

Einen Anspruch auf Garantie gibt es überhaupt nicht. Das ist
höchstens eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Immer wieder gern zitiert: http://chrisblog.de/2007/02/15/von-der-freiwilligkei…

Levay

Hallo,

zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Garantie besteht, bzw. ob Du evtl. die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) meinst.

Im Falle der Sachmangelhaftung (Unterschied zu Garantie siehe FAQ:1152 ) muß der Käufer im Zweifel lediglich den Kauf beweisen. Dazu ist weder Rechnung noch Kassenzettel unbedingt notwendig (sie erleichtern den Beweiß halt ungemein).

Falls Du wirklich eine Garantie meinst, gilt der erste Blick den Garantiebedingungen. Dort könnte die Vorlage der Rechung verlangt werden und wäre dann erst mal so vertraglich vereinbart. Ob eine solche Vereinbarung im Streitfall Bestand hätte oder vom Richter als nichtig betrachtet würde, kann man (ich) nicht so ohne weiteres sagen. Ich halte es für denkbar, daß ein Richter solch eine KLausel verwerfen würde…

Gruß Stefan

Ich würde gerne ALLGEMEIN mit euch darüber DISKUTIEREN, ob man
nur mit einer Auftragsbestätigung in Form eines E-Mail eines
Online Shops einen Anspruch auf die Garantie hat, wenn keine
Rechnung vorliegt, z.B. bei Verlust der Rechnung usw.

Meiner Meinung nach ist dies doch möglich, da man beweisen
kann, dass man das Gerät käuflich bei diesem Online Shop
erworben hat mit Garantie. Wie steht ihr dazu?

Reicht eine Auftragsbestätigung per Email, um auf den
Garantieanspruch zurückgreifen zu können, auch ohne Rechnung?
Oder muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen?

Viele Grüße!
Stefan

Einen Anspruch auf Garantie gibt es überhaupt nicht. Das ist
höchstens eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Immer wieder gern zitiert:
http://chrisblog.de/2007/02/15/von-der-freiwilligkei…

Da steht nichts anderes.
Natürlich habe ich einen Garantieanspruch wenn ich den Artikel mit einer Garantie erworben habe(!), ich habe aber keinen gesetzlichen Anspruch(!) darauf eine Garantie zu bekommen, wenn der Hersteller diese nicht von sich aus gewährt. Und darauf bezog sich auch meine Antwort.