Garantie fernbedienung 3 oder 24 monate?

hallo,

bei meiner fs-fernbedienung funktioniert nach 6 monaten eine taste nicht mehr. ich dachte es wären nun 2 jahre garantie darauf, mein händler meinte es ist kein endgerät es besteht also nur eine garantiezeit von 3 monaten?

hat mein händler nun recht?

Mit freundlichen Grüßen,
Erhard

bei meiner fs-fernbedienung funktioniert nach 6 monaten eine
taste nicht mehr. ich dachte es wären nun 2 jahre garantie
darauf, mein händler meinte es ist kein endgerät es besteht
also nur eine garantiezeit von 3 monaten?

Hi!

Vielleicht meinte der Verkäufer statt Endgerät vielleicht Endkunde.

Also ich weiss es so:
Wenn Du als Privatmann/frau ein irgendein Produkt kaufst, so hast du 2 Jahre Gewährleistung.
Kaufst Du als Firma, also gewerblich, ein Produkt, so kann die Gewährleistungszeit per AGB des Händlers auf 6 Monate begrenzt werden.
Also 6 Monate gibt’s immer.
Eigentlich ist es auch noch mit den 2 Jahren etwas komplizierter, weil sich die Beweislast nach 6 Monaten ändert, aber näherungsweise kann man das mal so stehen lassen.

Ciao
Kaj

Richtig. 24 Monate Gewährleistung. Aber Achtung: Verschleißartikel sind ausgenommen, streng genommen wär es vielleicht so. Akkus für Mobiltelefone z.B. unterliegen als solcher Verschleißartikel keiner Gewährleistung. Hier wird meist ein Kulanzzeitraum von 6 Monaten gewährt. Wenn die Schaltmatte durch übermäßigen Gebrauch abgenutzt ist, kann schon sein, dass enstprechende Regressansprüche abgewiesen werden. Aber normalerweise macht sich kein Hersteller wegen einer Fernbedienung in´s Hemd. Es gibt ´ne neue und fertig. Die Defekte muss der Händler, sofern er selbst repariert und einen Servicevertrag mit dem H. hat, noch nicht mal vorlegen. Ansonsten ruft man mal paar Entscheidungträger des betr. Herstellers an. Also alles nur eine Frage des Willens.

Gruß

HM

Ich verstehe regelmäßig nicht, wieso sich manche Händler wegen nichts und mit aller Gewalt ihre Kunden vergraulen.

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?
Hallo!

Seit wann sind Verschleißartikel von der Gewährleistung ausgenommen?

Gruß
Tom

Hallo!

Seit wann sind Verschleißartikel von der Gewährleistung
ausgenommen?

Nun ja, „Verschleiß“ ist eine sehr schwammige Sache. In der Regel sind Verschleißerscheinungen an Vertragsgegenständen von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das dürfte in fast allen AGB´s zu finden sein und wurde demzufolge auch noch nie per Rechtssprechung gekippt. Ich hatt das Beispiel mit dem Akku angeführt. Jeder der ein Handy hat, weiß, dass der Akku, sofern man nicht ein LiIonen - Exemplar hat ( und auch die haben nicht das Ewige Leben ) mit der Zeit deutliche Einbußen hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit erfährt. Man kann also kaum verlangen, dass im 23. Monat nach dem Kauf der Akku kostenfrei ersetzt wird, weil er aller 2,5 Tage geladen werden muss und nicht wie bisher nur jede Woche einmal. Eine Fernbedienung ist freilich noch etwas anderes, wobei auch hier die Tastaturmatte sich durch ständige Benutzung abarbeitet, also verschleißt. Wenn also im 23. Monat, (bisher war´s der 5. oder 11. *g) , eine Fernbedienung daherkommt, deren Leitgummikontakte durch Dauerbenutzung völlig abgenifft sind ( kommt aber eig. kaum vor - paar Jahre länger hält so ein Ding schon, sofern ihm nicht mit Cola oder Sekt das Frühableben beschert wird ), könnte man das schon unter „Verschleiß“ abheften. Bisher allerdings war es so, das da noch nie ein Hersteller Sperenzien gemacht hat. Wie das natürlich unter dem Gesichtspunkt der 24-Monatigen Gewährleistung aussieht, werden wir noch sehen müssen.
Ein Reifen ist auch ein Verschleißteil. Wenn ein Neufahrzeug im ersten Jahr, ich spinne jetzt mal, 100.000 km zurücklegt und die Schlappen demzufolge abgefahren sind, glaube ich kaum, dass es paar Neue gibt, für Null. Was anderes sind natürlich Herstellungsfehler, Material- und Verarbeitungsmängel. Das gilt dann auch für den Akku :smile:

Gruß

HM

Gruß
Tom

Stimmt, ist aber was anderes
Hallo!

Das ist zwar richtig, was du schreibst, aber hat mit der Gewährleistung nichts zu tun, denn in all deinen genannten Beispielen liegt kein Gewährleistungsmangel vor. Gewährleistung betrifft immer die Mangelhaftigkeit (heißt Vertragsgemäßheit) zum Zeitpunkt der Übergabe/Gefahrenüberganges. Treten infolge Gebrauchs nachher Verschleißerscheinungen ein, war die Ware ja zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht mangelhaft. Also es stimmt zwar was du sagst, aber mit Gewährleistung hat’s nichts zu tun.

Gruß
Tom

Hab ich ja nicht behauptet :smile:
Hi Tom,

der Anfragesteller hat eine Fernbedienung, die nicht mehr richtig will. Es galt klarzustellen, was Verschleiß, was gewährleistungsrelevanter Mangel und was Wischiwaschi zwischendrin, was auf Kulanz geht.

Gruß

HM

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Ach so, hab ich anders verstanden
Hallo!

Dann ist’s ja ok. Man hatte aber schon den Eindruck du wolltest sagen, Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.

„Richtig. 24 Monate Gewährleistung. Aber Achtung: Verschleißartikel sind ausgenommen, streng genommen wär es vielleicht so. Akkus für Mobiltelefone z.B. unterliegen als solcher Verschleißartikel keiner Gewährleistung.“

Ich wollte nur klarstellen, dass es so nicht stimmt.

Gruß
Tom

Definitionsproblem
Hallo Ihr beiden,
ihr habt beide recht.
Verschleissartikel sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen, wenn der Mangel durch Verschleiss bedingt ist. Was wiederum eben nicht heisst, das ein Verschleissartikel nicht ersetzt werden muss, wenn er Herstellerseitig fehlerbehaftet und damit nicht dem zugedachten Zweck zugeführt werden kann.
Gruss Sebastian

Hallo!

Verschleissartikel sind nicht von der Gewährleistung ausgenommen. Ein Verschleiss beim Gebrauch begründet keinen Mangel, weil Verschleiss nach der Übergabe auftritt und wenn ich eine gebrauchte (und Ware mit Verschleisserscheinungen) kaufe, dann ist es ebenfalls kein Fall für die Gewährleistung, aber nicht desewegen, weil Verschleissartikel ausgenommen sind, sondern deswegen weil die Mangelhaftigkeit nicht danach zu bestimmen ist, ob objektiv ein Mangel vorliegt, sondern ob die Ware dem Vertrag entspricht und wenn ich eine gebraucht Ware mit Verschleisserscheinungen kaufe und es wird eine gebrauchte Ware mit Verschleisserscheinungen geliefert, dann liegt kein Gewährleistungsmangel vor. Kaufe ich mir aber einen neuen Verschleissartikel ohne Verschleisserscheinungen und bekomme einen Gebrauchten mit Verschleisserscheinungen, dann liegt natürlich schon ein Gewährleistungsmangel vor -> deshalb sind Verschleissartikel auch nicht ausgenommen.

Es stimmt natürlich, dass wir beide vom Ergebnis her Recht hatten, aber Verschleissartikel sind von der Gewährleistung nicht ausgenommen, weil überhaupt kein Grund dafür besteht, sie auszunehmen.

Gruß
Tom

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