Hallo!
Seit wann sind Verschleißartikel von der Gewährleistung
ausgenommen?
Nun ja, „Verschleiß“ ist eine sehr schwammige Sache. In der Regel sind Verschleißerscheinungen an Vertragsgegenständen von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das dürfte in fast allen AGB´s zu finden sein und wurde demzufolge auch noch nie per Rechtssprechung gekippt. Ich hatt das Beispiel mit dem Akku angeführt. Jeder der ein Handy hat, weiß, dass der Akku, sofern man nicht ein LiIonen - Exemplar hat ( und auch die haben nicht das Ewige Leben ) mit der Zeit deutliche Einbußen hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit erfährt. Man kann also kaum verlangen, dass im 23. Monat nach dem Kauf der Akku kostenfrei ersetzt wird, weil er aller 2,5 Tage geladen werden muss und nicht wie bisher nur jede Woche einmal. Eine Fernbedienung ist freilich noch etwas anderes, wobei auch hier die Tastaturmatte sich durch ständige Benutzung abarbeitet, also verschleißt. Wenn also im 23. Monat, (bisher war´s der 5. oder 11. *g) , eine Fernbedienung daherkommt, deren Leitgummikontakte durch Dauerbenutzung völlig abgenifft sind ( kommt aber eig. kaum vor - paar Jahre länger hält so ein Ding schon, sofern ihm nicht mit Cola oder Sekt das Frühableben beschert wird ), könnte man das schon unter „Verschleiß“ abheften. Bisher allerdings war es so, das da noch nie ein Hersteller Sperenzien gemacht hat. Wie das natürlich unter dem Gesichtspunkt der 24-Monatigen Gewährleistung aussieht, werden wir noch sehen müssen.
Ein Reifen ist auch ein Verschleißteil. Wenn ein Neufahrzeug im ersten Jahr, ich spinne jetzt mal, 100.000 km zurücklegt und die Schlappen demzufolge abgefahren sind, glaube ich kaum, dass es paar Neue gibt, für Null. Was anderes sind natürlich Herstellungsfehler, Material- und Verarbeitungsmängel. Das gilt dann auch für den Akku 
Gruß
HM
Gruß
Tom