Garantie für elektr. Werbegeschenk

Hallo Forum!

Mal angenommen, jemand erhält als Werbegeschenk einen Drucker, den er aber nicht benötigt.
Nun möchte dieser jemand den Drucker auf ebay versteigern, bzw. über eine Kleinanzeige verkaufen.
Das Gerät ist nagelneu und wurde noch nie benutzt, der jemand schließt als Privatverkäufer jegliche Gewährleistung oder Umtausch von vornherein aus.

Was ist nun, wenn dieser Drucker - aus irgendwelchen Gründen - nicht funktioniert.
Wer tritt dann für die Garantie/Gewährleistung ein?

Danke für Eure Antworten,
Angelika

Hallo Forum!

Hallo User!

Was ist nun, wenn dieser Drucker - aus irgendwelchen Gründen -
nicht funktioniert.
Wer tritt dann für die Garantie/Gewährleistung ein?

Für die Garantie der Garantiegeber, wenn es einen gibt. Dazu müsste sich irgendjemand (meist der Hersteller) erboten haben, einen Garantievertrag abzuschließen.

Bzgl. der Gewährleistung kommt es drauf an. Wurde sie wirksam ausgeschlossen, haftet grds. niemand. Ist der Ausschluss unwirksam (z.B.: falsche Formulierung des Gewährleistungsausschlusses; Arglist), dann natürlich der Verkäufer.

Instruktiv: http://chrisblog.de/?p=1193

Levay

Hallo,

Wer tritt dann für die Garantie/Gewährleistung ein?

Für die Garantie der Garantiegeber, wenn es einen gibt. Dazu
müsste sich irgendjemand (meist der Hersteller) erboten haben,
einen Garantievertrag abzuschließen.

in dem hoffentlich nicht steht, dass die Garantie nur dem Ersterwerber gegenüber erbracht wird oder gar ein Kaufnachweis vorgelegt werden muss, was bei einem Geschenk ja etwas schwierig werden könnte.

Nur mal so als Ergänzung … :smile:

Gruß

S.J