Garantie für Energiesparlampen

Hallo Leute,

es ist nicht gut ständig immer zu meckern, aber ist es im folgenden Fall nicht berechtigt ???

Angenommen bei Schlecker (ich hoffe den Namen nennen zu dürfen ?) kann man ziemlich günstig Energiesparlampen kaufen. Klar, woanders auch. Nun, wo auch immer, man (ich zumindest) kauft diese Lampen doch nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil man sich einen Kostenvorteil verspricht.

Nun ist es aber so, das diese extrem günstigen Lampen (vielleicht) öfter kaputt gehen. Jedenfalls könnte dies bei mir so sein…z.B. alle paar Monate. An meinem Stromnetz kann es nicht liegen, ich denke dann müsten weitere Geräte auch kaputt gehen. Ausserdem ist das ein ganz normales öffendliches Netz. Also dürfte nichts passieren mit den Lampen.

Nun das Problem;

Angenommen Schlecker verweigert die Garantie, obwohl die Lampen erst knapp 6 Mon. alte sind, und auf den Lampen steht, das sie 8000 Stunden halten.

Ist das rechtlich o.k. ? Wie tief muß man sinken, um einen Kunden nichtmal die Garantie geben zu können/wollen ?

Wie sollte man sich verhalten ? Der Hersteller der Lampen könnte ganz klar sagen; Schlecker muss die Lampen tauschen…doch was, wenn Schlecker das nicht will… ?

Jürgen

Hi,

auf jeden Fall ist die Beschriftung falsch. Gehen wir mal davon aus, die Lampe läuft 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche (eher unwarscheinlich aber kann es ja geben) bei 8000Stunde müsste sie dann genau 11,11111111… Monate leuchten. Die Lampe kann nach 6 Monaten garnicht kaputt sein :wink:

Hallo !
wenn ich mich nicht total täusche hast du 2 Jahre Garantie auf Energiesparlampen. Ist schließlich kein „Verbrauchsgegenstand“.
Ich hab jedenfalls nach über einem Jahr eine Energiesparlampe bei einer großen Baumarktkette umtauschen können.
MFG
Sparmeier

Einspruch!
Hallo,

wenn ich mich nicht total täusche hast du 2 Jahre Garantie auf
Energiesparlampen.

2 Jahre Gewährleistung für Fehlerfreiheit beim Kauf. Wo leitest Du eine Garantie ab? In welchem Gesetz steht was von ‚muß zwei Jahre lang funktionieren‘?

Ist schließlich kein „Verbrauchsgegenstand“.

Sondern was?

Ich hab jedenfalls nach über einem Jahr eine Energiesparlampe
bei einer großen Baumarktkette umtauschen können.

Was genau was beweist?

Was man hier prüfen sollte: sind die angegebenen 8000Stunden Brenndauer wirklich eine zugesicherte Eigenschaft? Oder steht da evt. ‚bis zu‘ davor?

Gruß
Axel

Das hängt auch davon ab, welche Energiesparlampen Du kaufst. Die ganz bekannte Marke schreibt immer 10 Jahre Garantie drauf, wenn ich nicht irre.

Wir hatten zuhause mal neue Lampen installiert (also neue Kabel, Fassung und Schirme), und die eine konnte sich partout nicht mit Energiesparlampen anfreunden, die Glühlampe kriegte immer dunkle Flecken und viel nach drei/vier Wochen aus. Haben wir mehrmals problemlos kostenlos tauschen dürfen, haben dann aber von selbst eine andere „normale“ Glühlampe eingesetzt, die irgendwie länger hielt. Keine Ahnung, woran das lag, vielleicht war die Fassung nicht in Ordnung (aber irgendwie kamen wir nicht auf die Idee, das mal zu überprüfen und auszutauschen).

Bis denne
Schnoof

Hi Leute,

ich habe noch ein paar Ergänzungen, leider habe ich noch KEINE exakten rechtlichen Angaben.

Nein, es steht NICHT dafür „bis zu“ 8000 Stunden, sondern „8000“ Stunden.

Brenndauer; man sagte mir, das diese Lampen NICHT für den industriellen Einsatz gedacht sind, man sagte mir weiter, das daraus folgt, das man von ca. 3 bis 6 STunden Brenndauer pro Tag ausgeht, somit - auch das sagte man mir - würde sich die theoretische Lebensdauer noch weiter verlängern, weil eben gut 8000 Stunden durch ca. 6 Stunden macht rund 1300 Tage, das wären rund 4 Jahre. Wenn ich mich nicht total irre mit diesen Berechnungen.

Aber ich komme nochmal drauf zurück; welcher SINN besteht darin, eine solche Lampe zu kaufen, egal wie billig die ist, sie ist allemal erheblich teurer wie eine normale Glühfadenlampe, welcher Sinn also, wenn ich keine Garantie bekomme ???

Jürgen