Moin,
eine kleine theoretische Frage: Kunde A ist kein ausgebildeter Informatiker kennt sich jedoch gut aus und möchte seinen Rechner aufrüsten. Also Kauft er bei Firma ABC ein neues Motherboard und bei der Firma Firma DEF ein neues Netzteil. Baut das korrekt ein und alles läuft einwandfrei.
Nach 3 Monaten geht jedoch das Netzteil „von alleine“ kaputt und zerstört dabei auch das Motherboard.
Das Netzteil ist dann ja auf jeden Fall ein Garantiefall. Oder?
Kann Kunde A auch für das Motherboard Garantie bzw kostenlosen Ersatz verlangen? Wenn ja: Bei Firma ABC oder bei DEF?
Wie ist die Rechtslage?
Danke
Hallo,
alles bei DEF melden (hab ich hier im www gelesen!
)
Da das Board durch das Netzteil kaputt gemacht wurde! Schadenersatz so zusagen!
VG René
Erwiesen ist das aber nicht, oder?
Was wenn das Board kaputt war und das Netzteil gleich mit kaputt gemacht hat?
Ich bin kein Jurist aber ich würde jedem Händler sein kaputtes Teil zurückgeben, solange ich nicht erwiesenermaßen das „schuldige“ Teil ausgemacht habe.
Hallo,
nachdem beide Teile noch in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung sind, liegt die Beweislast beim Händler. D.h. der Motherboard-Händler müsste nachweisen, dass das Netzteil das Motherboard zerstört hat - Im Umkehrzug muss er befürchten, dass der Netzteilhersteller das umgekehrte behauptet.
Ich würde einfach beide Teile mit einer Fehlerbeschreibung a la „ohne Funktion“ zur Reparatur/zum Tausch schicken oder abgeben.
Viele Grüße
Lumpi