Garantie für im Ausland erworbene Ware

Wenn Herr A im Ausland einen Laptop erwirbt (weil er ggf. preiswerter ist) und ihn mit nach D bringt (vom Zoll mal abgesehen), hat er dann trotzdem Herstellergarantie auf das Gerät oder guckt er u.U. in die Röhre??

Herstellergarantie heißt doch eigentlich nur, dass der Hersteller hafte, egal in welchem Land sich das Gerät mal befindet, oder?

Herstellergarantie heißt doch eigentlich nur, dass der
Hersteller hafte, egal in welchem Land sich das Gerät mal
befindet, oder?

Herstellergarantie heißt, daß man sich die Garantiebedingungen durchlesen muß, wenn man wissen will, welche Ansprüche man im Schadensfall hat.

Gruß,
Christian

Echt?
Heißt Herstellergarantie, daß man was lesen muß?
Das wußte ich auch noch nicht…

Grüße, Rankin…

Heißt Herstellergarantie, daß man was lesen muß?
Das wußte ich auch noch nicht…

Dass man ein Wort aus dem Zusammenhang reißen und damit etwas sinnvolles aussagen kann, ist mir auch nicht bekannt.
Gruß
loderunner

Heißt Herstellergarantie, daß man was lesen muß?
Das wußte ich auch noch nicht…

Es gibt natürlich immer einen, der den Volltext braucht. Wohlan: Eine Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmangelhaftung bis auf ein paar Feinheiten (http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html) nicht gesetzlich geregelt.

Das bedeutet also, daß der Garantiegeber die Garantie so ausgestalten kann, wie er möchte. Für den Fall, daß der Akku ausfällt, bekommt der Kunde evtl. ein 250 Meter langes Verlängerungskabel, bei einem defekten Touchpad vielleicht eine Maus aus dem Jahre 1982 und bei einem Fehler der Festplatte u.U. einen rasierten Nasenbären.

All dieses läßt sich ohne Kenntnis der Garantiebedingungen nicht klären. Daher der Hinweis, sich diese anzuschauen und bei Bedarf und unter Berücksichtigung von FAQ:1129 hier zu zitieren. Alles andere führt zu nichts.

Gruß,
Christian

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Wenn Herr A im Ausland einen Laptop erwirbt (weil er ggf.
preiswerter ist) und ihn mit nach D bringt (vom Zoll mal
abgesehen), hat er dann trotzdem Herstellergarantie auf das
Gerät oder guckt er u.U. in die Röhre??

Das hängt davon ab, welche Anforderungen an den wirksamen Abschluß eines Garantievertrages und bezüglich dessen Umfang diejenige Rechtsordnung aufstellt, die der Kaufvertrag unterliegt. Das wird wohl zumindest nicht das BGB sein, weil man dessen Anwendbarkeit nicht dadurch herbeiführen kann, das man Waren nach Deutschland importiert, sondern dürfte wohl die Rechtsordnung desjenigen Auslandes, sein, in dem der Kaufvertrag geschlossen wurde (Währung ? Vertragssprache ? Rechtswahl ? AGB ?).

Aufgrund der bekannten Tatsachen, kann man dazu vorerst so nicht mehr sagen.

Mfg A.