ein privater Käufer kauft von einem anderen Privatmenschen ein neues Gerät
Das neue Gerät wurde wenige Wochen zuvor bei einer Tombola gewonnen.
Der private Verkäufer schließt natürlich die Garantie aus.
Hat man jetzt auch ohne Kaufbeleg Anspruch auf Garantie beim Hersteller?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und weil das freiwillig ist, kann der Hersteller die Garantiebedingungen festlegen, wie er möchte. Und deshalb kann Dir hier auch kein Mensch Deine Frage beantworten. Da mußt Du einfach bei den Garantiebedingungen des Herstellers nachschauen, ob Du einen Kaufbeleg brauchst oder nicht.
Hallo, die Frage ist mit „NEIN“ zu beantworten!
Der Konsumentenschutz schütz nur in einer genau definierten Frist wenn man die Ware mit einem Kaufvertrag (Rechnung, Quittung mit Kaufdatum und Stempel) redlich erworben hat.
Hallo, die Frage ist mit „NEIN“ zu beantworten!
Der Konsumentenschutz
bitte was?
schütz nur in einer genau definierten
Frist wenn man die Ware mit einem Kaufvertrag (Rechnung,
Quittung mit Kaufdatum und Stempel) redlich erworben hat.
Mir ist keinerlei gesetzliche Regelung bekannt, die solche Vorraussetzungen hat.