Garantie futsch wenn Laptop-RAM erweitert?

Hallo,

wenn ich mir einen Lenovo Thinkpad R500 (Laptop) zulege, geht dann die Garantie verloren, wenn man den Arbeitsspeicher erweitert?

Ich habe mich schon informiert, bei dem Gerät muss man vier Schrauben auf der Unterseite lösen und danach ein paar Teile vom Gehäuse lösen (u. a. den „UltraNav“).

Weiß da jemand *sicher* Bescheid und hat evtl. sogar eine gute Quelle dafür? Danke im Voraus :smile:

zumindest bei pcs darf man das machen. dabei darf man auch sogenannte „garantiesiegel“ entfernen. und ich glaube bei notebooks auch - solange der hersteller sowas vorgesehen hat. quellen dafür habe ich nicht zur hand, aber entsprechende urteile dazu gibt es schon…

Hi!

wenn ich mir einen Lenovo Thinkpad R500 (Laptop) zulege, geht
dann die Garantie verloren, wenn man den Arbeitsspeicher
erweitert?

„Es kommt drauf an“ (Standardanwort :wink:, ob Du mit einem Bolzenschneider oder doch mit etwas filigranerem Werkzeug den Laptop öffnest.

Manche Hersteller schicken Ersatzteile während der Garantie sogar zum Selbsteinbau (weil’s schneller und vor allem billiger geht - und der Kunde ev. sein Gerät ruiniert und so eine kostenpflichtige Reparatur ansteht :wink:

Weiß da jemand *sicher* Bescheid und hat evtl. sogar eine gute
Quelle dafür? Danke im Voraus :smile:

„Sicher“ kann es vorher niemand wissen, danach schon :wink:

Grüße,
Tomh

wenn ich mir einen Lenovo Thinkpad R500 (Laptop) zulege, geht
dann die Garantie verloren, wenn man den Arbeitsspeicher
erweitert?

Hallo,

der ordnungsgemässe Gebrauch eines Gerätes darf nicht verhindert werden, daher ist die Erweiterung des Speichers nicht grundsätzlich ausgeschlossen (Pech ist nur, wenn der Richter überhaupt nichts davon versteht, was ja auch passieren kann).

Aber man KANN natürlich dabei den Rechner ernsthaft beschädigen, das Risiko trägst du natürlich, wenn du es selbst machst. Dann muss der Hersteller allerdings schon Beweise dafür erbringen, z.B. ein gewaltsam aufgebrochenes Gehäuse.

Wenn du es einen Fachmann machen lässt, ist auch nicht ausgeschlossen, dass der was kaputtmacht (vielleicht ist er ja garkeiner), aber dann zahlt der den Schaden. Interessant wird es, wenn es sich um einen „fachkundigen Kumpel“ handelt.

Gruss Reinhard

Moien

Bei IBM waren die Regeln einfach: die Garantie geht erst dann flöten wenn das Innenleben sichtbar beschädigt ist. Anleitungen zum kompletten Zerlegen gab es direkt vom Hersteller. Garantie gab es auch nach dem Zerlegen, sogar wenn Fremd-RAM oder Platte verbaut war.

Bei Lenovo ist die Sache nicht ganz so klar. Der Service ist deutlich schlechter geworden und Kulanz gibt es auch kaum noch. Ich hatte noch keinen Garantiefall bei einem zerlegten Gerät, würde aber inzwischen den Fremd-RAM vor dem Einschicken wieder ausbauen.

Der RAM ist bei R500 auch deutlich schwerer zu erreichen: es gibt keine RAM-Klappe mehr. Es gibt aber keine sichtbaren Siegel auf den Schrauben.

cu

Es gibt aber keine sichtbaren
Siegel auf den Schrauben.

auch wenn die drauf wären kann durch das öffnen des gehäuses der garantieanspruch nicht verloren gehen. das wäre nur der fall, wenn mit dem öffnen bestimmte funktionen verloren gehen (z.b. wasserdichtigkeit - ich weiß, kein paradebeispiel für notebooks). solange entweder zusätzliche steckplätze vorhanden sind, oder sich der verbaute speicher abstecken und ersetzen lässt (wie es z.b. im pc möglich ist), verliert man keine garantieansprüche. gilt natürlich nur solange, wie alles „fachgerecht“ durchgeführt wird…

Moien

Garantie und Gewährleistung sind verschiedene Dinge…

Die Regelung mit den Siegeln und dem Einbau von RAM, Platten, usw… gilt nur für die Gewährleistung. Die Gewährleistung darf/kann nich verfallen nur weil man das Gerät benutzt oder um vorgesehene Bauteile erweitert. Was das angeht ist RAM einbauen kein Problem.

Bei der Garantie kann der Hersteller völlig frei entscheiden was OK ist und was nicht. Er darf Siegel anbringen wo auch immer er lustig ist und die können die Garantie verfallen lassen. Garantie ist eine freiwillige, nicht geregelte Leistung des Hersteller. Da kann alles mögliche drin stehen und durchgesetzt werden. Hier war IBM kulant. Lenovo eher weniger.

Die Ursprungsfrage ging um die Garantie, nicht um die Gewährleistung.

cu

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Hallo zusammen, danke für Eure Hilfe :smile: