Garantie geben WIE?

Hallo
ich kaufe elektronic ware die Garantie hat (beim Hersteller) jetzt will ich sie weiter Verkaufen wie mach ich die rechnung das derjenige der das kauft Garantie hat darf ich das überhaubt? und was Brauch ich dafür?

Reicht Gewerbe anmeldung oder brauch ich was anderes dazu ?

Ich Bitte um ausführliche Aufklärung!!!

Danke für diejenigen die Richtig antworten.

Hallo ok_bayern,

zuerstmal: ich hab keine Ahnung! :wink: …und auch nicht wie Du darauf kommst, dass ich das wissen könnte!? Vielleicht kannst Du mir das verraten, dann änder ich mein Profil entsprechend ab. Generell: Besser einen BWL’er fragen.

Schätzen könnte ich allerdings folgendes:
Eine Herstellergarantie kannst Du weitergeben. Das Problem ist nur, dass Du vermutlich bei Deiner Rechnung einen höheren Betrag angeben möchtest, wie Du es selbst eingekauft hast. Falls dem so ist, dann denke ich, musst Du ein Gewerbe anmelden und selbst die Garantie geben (Du kannst es ja im Garantiefall einschicken). Falls nicht -und Du willst nur z.B. Deinen TV verkaufen-, dann kannst Du ja Deine Rechnung (Garantie) mitgeben.

Bin gespannt auf die korrekte Antwort; vielleicht schickst Du mir ja Dein persönliches Fazit aus allen Antworten?!

Gruß, Dietmar

Hallo
ich kaufe elektronic ware die Garantie hat (beim

Hersteller)

jetzt will ich sie weiter Verkaufen wie mach ich die

rechnung

das derjenige der das kauft Garantie hat darf ich das
überhaubt? und was Brauch ich dafür?

Reicht Gewerbe anmeldung oder brauch ich was

anderes dazu ?

Ich Bitte um ausführliche Aufklärung!!!

Danke für diejenigen die Richtig antworten.

Hallo
Was willst du verkaufen?
An Sonsten ein Jahr Garantie vom Hersteller mit
rechnung.

hi
sagte ich doch Electronik mit herstellergarantie aber wie soll das gehen mit der Garantie wenn ich die rechnung stelle. Akzeptiert die firma(Marke) das als Rechnungs Garantie

hi
sagte ich doch Electronik mit herstellergarantie aber wie soll
das gehen mit der Garantie wenn ich die rechnung stelle.
Akzeptiert die firma(Marke) das als Rechnungs Garantie

Ja
Orginal
Rechnuns Datum ist massgebend

hmm B.Z.
es gibt doch herstellergarantie sagen wir mal ein jahr, so jetzt liegt die ware bei mir 2 monate etwa,
und ich stell als gewerbe treibender den kauf schein beleg was auch immer

wie lange hat der kunde Garantie?

und wie geht das überhaubt das ich hersteller garantie geben kann???ß

Das weiß ich auch nicht!

Hallo, ok_bayern!

Ich bin kein Wirtschaftsexperte, habe aber schon mal Garantieware aus zweiter Hand gekauft und Garantieanspruch angemeldet, funktionierte, wie unten beschrieben.
Wenn du nur mal gelegentlich Herstellerware vertickst, brauchst du sicherlich kenen Gewerbeschein, wenn das aber dein Verdienst wird, solltest du dich zum Gewerbe anmelden. Es gibt in deiner Umgebung sicher auch eine Jung-Unternehmerberatung oder dein Finanzamt. Ein Wirtschaftsanwalt tuts auch, kostet aber extra.
Bei gelegentlichen Verkauf einfach den Original-Kaufbeleg beim Weiterverkauf beilegen und natürlich Firmenname und Adresse und schon ist die Garantie weitergegeben, nur muß sich der Kunde dann selbst um den Versand kümmern. Beachte dann auch die Garantiezeit, die mit dem Tag des Verkaufes an dich beginnt. Vieleicht kannst du mit dem Hersteller auch einen anderen Vertrag aushandeln.

Ich habe dir hoffentlich ein wenig weiter geholfen?
Mit freundlichen Grüßen der wer-weiss-was Experte

Hallo, ok_bayern!

Ich bin kein Wirtschaftsexperte, kann aber meine eigenen Erfahrungen weitergeben.
Zuerst muß dir klar sein, wenn du mit dem Verkauf Gewinn erzielst, und dies regelmäßig betreibst, solltest du ein Gewerbe anmelden und natürlich steuern zahlen.
Bei gelegentlichem Verkauf ist kein Gewerbe nötig. Bei Gewinn must du aber trotzdem Steuern zahlen.
Zur Garantiegewährung mußt du dem Käufer die Originalrechnung bzw. den Kassenbon mitliefern. (Diesen konkreten Fall hatte ich selbst. Ich habe aus zweiter Hand ein Gerät gekauft und musste Garantieanspruch anmelden, dank Originalrechnung kein Problem!)
Dann ist der Käufer zwar in der Pflicht sich allein im Garantiefall zu kümmern, aber er hat Anspruch. Dabei ist zu beachten, dass die Garantie am Tag des Verkaufes, also der Tag, an dem du das Gerät gekauft hast, beginnt. All dies sollte der Käufer vor Abschluss des Kaufes wissen (zu deiner Sicherheit).
Wenn du Großposten ohne Einzelrechnung aufkaufst, solltest du mit der Firma einen Vertrag (Neudeutsch - Deal) aushandeln zur Garantiegewährleistung.
Ausführlicher und Gesetzeskonform berät dich bestimmt auch dein Finanzamt oder eine Jungunternehmerberatungsstelle in deiner Nähe.
Ein Wirtschaftsanwalt tuts auch, kostet abet extra.

Ich hoffe, ich habe ein wenig weitergeholfen

der wer-weiss-was Experte

Die gesetzliche Garantie des Herstellers ist unabhängig vom Händler. In der Rechnung muß/sollte lediglich die genaue Artikelbezeichnung aufgeführt sein (Festplatte-Hersteller XY, Seriennummer ABCD, Version …, Grösse … usw.)
Der Händler ist jedoch in den allermeisten Fällen der Ansprechpartner für den Kunden. Der Händler wickelt dann die Garantieansprüche mit dem Hersteller/Importeuer ab. Die Regelgarantiezeit beträgt gesetzlich 2 Jahre, wobei es Abstufungen gibt, wer wann welche Ansprüche und etwaige Pflichten (z.B. Nachweisführung über Urdsächlichkiet des Schadens u.ä.) hat. Hier kommt es auch auf die Art der Produkte an - am besten Fallbezogen nachgoogeln!
Für Kunden aus Deutschland gelten in jedem Fall die deutschen Garantiebedingungen, für ausländische Kunden kann man unter bestimmten Umständen (wo ist die Leistung „erbracht“ worden …) eventuell vom Gesetz abweichende Regelungen treffen.
Bei Elektronik ist noch ggf. zu beachten, wenn man aus dem Ausland ankauft, gilt der Importeuer (ggf. der einführende Händler) in Deutschland als der Garantiegeber - der Kunde hat dann sein Anspruch gegenüber dem Importeuer. Der Importeuer muß widerum seine Garantieansprüche auf dem Vertragswege mit seinem ausländischem Lieferanten (China, Hong-Kont, Japan …) regeln, was in der Praxis doch sehr aufwändig ist.
Ich hoffe geholfen haben zu können.