Hallo zusammen,
ein Elektrogerät ist innerhalb der Garantiezeit kaputtgegangen. Der Kassenbon liegt vor.
Dummerweise ist das Geschäft vor kurzem in Konkurs gegangen.
Frage:
Habe ich jetzt einfach Pech gehabt und bleibe auf dem Schaden sitzen?
Der Hersteller wird mir doch nicht den kompletten Kaufpreis erstatten, weil doch der Händler daran mitverdient hat.
Kann ich das Gerät einfach an die Adresse des Herstellers schicken (mit der Bitte um Reparatur oder Rücknahme)?
Gruß
Dirk
ein Elektrogerät ist innerhalb der Garantiezeit
kaputtgegangen. Der Kassenbon liegt vor.
Dummerweise ist das Geschäft vor kurzem in Konkurs gegangen.
Frage:
Habe ich jetzt einfach Pech gehabt und bleibe auf dem Schaden
sitzen?
Der Hersteller wird mir doch nicht den kompletten Kaufpreis
erstatten, weil doch der Händler daran mitverdient hat.
Kann ich das Gerät einfach an die Adresse des Herstellers
schicken (mit der Bitte um Reparatur oder Rücknahme)?
Hallo Dirk,
Pech für dich.
Du solltest vermeiden, schlechtem Geld noch Gutes hinterher zu werfen.
Wenn du dir sicher bist, kannst du deine Ansprüche beim Konkurs/Insolvenzverwalter anmelden. Nachdem er seine Unkosten gedeckt hat, bleibt eventuell etwas für dich übrig. Für Einzelpersonen ist aber meist nicht viel zu holen.
Alles was du jetzt noch verschickst, ist wahrscheinlich weg.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo zusammen,
ein Elektrogerät ist innerhalb der Garantiezeit
kaputtgegangen. Der Kassenbon liegt vor.
Moin moin,
meinst Du Garantie oder meinst Du Gewährleistung? Bei Garantie bist Du beim Hersteller ganz gut aufgehoben, wenn es denn eine Garantievereinbarung mit dem Hersteller gibt (Garantiekarte?).
Das Gerät ist keine 3 Monate alt und eine bestimmte Funktion
hat von Anfang an nicht funktioniert.
Ist das jetzt Garantie oder Gewährleistung?
u.U. beides. FAQ:1152 Da Du aus der Sachmangelhaftung (Gewährleistung) kaum noch etwas erwarten kannst, solltest Du Deine Garantieunterlagen prüfen, inwieweit sich daraus ein Anspruch ergibt.