Hallo zusammen,
hier mal eine imaginäre Frage zu Garantie und Gewährleistung.
Mal angenommen ein Kunde kauft sich eine Festplatte. Diese würde dann nach ungefähr 1 ¾ Jahren kaputt gehen und er würde auch nach Kontaktaufnahme eine neue Festplatte zugeschickt bekommen. Anbei wären natürlich auch Lieferschein und eine Rechnung. Nach einem weiteren ¾ Jahr würde diese auch den Geist aufgeben und der Kunde würde sich erneut bei der Herstellerfirma melden. Dort bekäme er telefonisch die Auskunft, dass die Garantie nur für die Frist vom Kaufdatum der ersten Platte gilt. Sprich, man könnte die zweite Platte nicht einschicken um eine Ersatzlieferung dafür zu bekommen. Angeblich wäre die Herstellergarantie 3 Jahre ab Kaufdatum der ersten Festplatte. Diese Frist wäre womöglich überschritten, da die Lieferung der Ersatzplatte einige Zeit in Anspruch genommen hat.
Kann es jetzt sein, dass die Herstellerfirma nur in den 3 Jahren dafür sorgen muss das sie sich bemüht eine Festplatte zu organisieren und diese dann auch irgendwann liefert? Kann es sein das die Ersatzlieferung nur 2 Tage gehen muss, um zum Beispiel die Dauer der Garantie zu überbrücken?
Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen, wonach der Kunde eine Reparatur oder Neulieferung bekäme? Die Ersatzplatte wäre im Mai 2003 hergestellt worden sein.
Scheiss Konjunktiv… 
Danke im Voraus Matthias
