Garantie/Gewähleistung von zB Festplatte

Hallo zusammen,
hier mal eine imaginäre Frage zu Garantie und Gewährleistung.

Mal angenommen ein Kunde kauft sich eine Festplatte. Diese würde dann nach ungefähr 1 ¾ Jahren kaputt gehen und er würde auch nach Kontaktaufnahme eine neue Festplatte zugeschickt bekommen. Anbei wären natürlich auch Lieferschein und eine Rechnung. Nach einem weiteren ¾ Jahr würde diese auch den Geist aufgeben und der Kunde würde sich erneut bei der Herstellerfirma melden. Dort bekäme er telefonisch die Auskunft, dass die Garantie nur für die Frist vom Kaufdatum der ersten Platte gilt. Sprich, man könnte die zweite Platte nicht einschicken um eine Ersatzlieferung dafür zu bekommen. Angeblich wäre die Herstellergarantie 3 Jahre ab Kaufdatum der ersten Festplatte. Diese Frist wäre womöglich überschritten, da die Lieferung der Ersatzplatte einige Zeit in Anspruch genommen hat.

Kann es jetzt sein, dass die Herstellerfirma nur in den 3 Jahren dafür sorgen muss das sie sich bemüht eine Festplatte zu organisieren und diese dann auch irgendwann liefert? Kann es sein das die Ersatzlieferung nur 2 Tage gehen muss, um zum Beispiel die Dauer der Garantie zu überbrücken?

Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen, wonach der Kunde eine Reparatur oder Neulieferung bekäme? Die Ersatzplatte wäre im Mai 2003 hergestellt worden sein.

Scheiss Konjunktiv… :wink:

Danke im Voraus Matthias

Also, da sich bisher ja niemand erbarmt hat zu antworten, schreib ich jetzt doch noch mal, was ich _meine_ dazu zu wissen (das musst du dann aber möglichst irgendwie nachprüfen).
Vielleicht widerspricht mir auch einfach jemand, der dieses Halbwissen nich mehr erträgt -> Du hast deine Antwort *g*

a) Ich habe gehört, dass man auf ein neues Gerät schon wieder eine gewisse Garantie hat (hier bin ich am unsichersten -> „gehört“)

b) Auch eine Garantieleistung kann man reklamieren.
Wenn das Ding jetzt schon als sie geliefert wurde „früher oder später kaputtgehen musste“, ist das meiner Meinung nach so ein Fall.
Bloß: wie beweisen?
Ob es da reicht, wenn die Festplatte z.B. aus so einer „langlebigen“ Serie wie die IBM „Deathstars“ ist? :smile:
Oder wie bei einigen Fujitsus vor einiger Zeit ein defekter Chip verbaut war, der die Platte irgendwann „killen“ musste?
(Tatsächlich hat die Platte in vielen Fällen nach Austausch dieses Chips wieder funktioniert, die Daten waren noch da…!)

c) Und hier bin ich mir einigermaßen sicher:
Die Bearbeitungszeit, und vor allem, wenn sie SO lange ist, zählt NICHT zur Garantiezeit. In anderen Worten: Die Zeit, in der man das Gerät nicht hatte, wird auf die 3 Jahre ab Kaufdatum draufaddiert!

Würd mich auch mal interessieren, inwieweit das so stimmt, also her mit den Antworten! :wink: