überlege nebenberuflich ein Kleingewerbe zu gründen.
Eine Frage auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe:
Wenn ich Ware im Großhandel oder im Einzelhandel einkaufe und angenommen erst nach einigen Monaten selbst wieder verkaufe, wie sieht es dort mit der Garantie/Gewährleistung aus?
Angenommen der Käufer reklamiert einen Artikel nach fast zwei Jahren, ich habe diesen Artikel aber bereits vor 2 1/2 Jahren eingekauft, hafte ich dann für das halbe Jahr Differenz, oder kann ich als Wiederverkäufer noch Ansprüche an den Großhändler bzw. Einzelhändler geltend machen?
Hoffe das jemand Antwort auf diese Frage weiß und mir vielleicht auch noch die Quelle im BGB bzw. HGB nennen kann.
Wenn ich Ware im Großhandel oder im Einzelhandel einkaufe und
angenommen erst nach einigen Monaten selbst wieder verkaufe,
wie sieht es dort mit der Garantie/Gewährleistung aus?
Angenommen der Käufer reklamiert einen Artikel nach fast zwei
Jahren, ich habe diesen Artikel aber bereits vor 2 1/2 Jahren
eingekauft, hafte ich dann für das halbe Jahr Differenz
ja.
Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für den Verkehr zwischen Händlern und Verbrauchern, nicht zwischen Kaufleuten. Ohne beispielsweise eine Herstellergarantie oder Kulanz des Herstellers, bleibst Du als Einzelhändler immer auf den Kosten für die Reparatur sitzen. Und der Großhändler wird die sowieso nicht bezahlen.