Hallo zusammen,
gibt es bei Bekleidung, z.B. Schuhen besondere Regelungen in Sache
Garantie oder wird für solche Teile auch 2Jahre gewährt.
In der Regel ist das die zu erwartende Lebensdauer.
Kann man erfolgversprechend reklamieren,wenn z. B. nach 18Monaten ein Fehler auftritt, welcher nicht durch Abnutzung bedingt ist(z.B. Bruch einer Sohle)oder macht man sich mit solchen Forderungen lächerlich?
Zur Garantie kann ich nichts sagen (die ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und der Inhalt hängt vom Hersteller ab), ist auch was anderes als die gesetzl. Gewährleistung.
Die Gewährleistungszeit beträgt gesetzlich 2 Jahre, aber nach 6 Monaten kann es sein dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Das ist in der Regel mit Aufwand verbunden der sich nicht lohnt.
Kann aber auch sein dass der VK aus Kulanz nicht nachharkt oder der Mangel dem VK auch so offensichtlich ist (oder evtl. sogar bekannt) und die Ware so oder so zurücknimmt.
Wenn der Versuch nicht mit Kosten verbunden ist, dann verlierst nichts wenn du sie zurück bringst.
Hoffe die sind nicht von Deichmann, bei denen hatte ich schon paar Gespräche bis sie mir die Schnürsenkel ersetzten die nach 4 Tagen rissen :S (der Ersatz hielt aber über den Schuhtod hinaus)
Die Gewährleistungszeit beträgt gesetzlich 2 Jahre, aber nach
6 Monaten kann es sein dass der Käufer beweisen muss, dass der
Mangel schon bei Kauf bestand.
das kann nicht sein, sondern das ist so. Eigentlich muß er das sogar auf jeden Fall, aber es gibt Ausnahmen, die in § 476 BGB nachzulesen sind.
Nach 18 Monaten mit abgelaufenen Schuhen beim Händler einen Sachmangel zu reklamieren, ist aber zumindest mal was neues.