Eine Frage zur Garantie/Gewährleistung,
angenommen bei einem paar neuer Schuhe löst sich das Material bei mäßigem Gebrauch innerhalb weniger Wochen nach Kauf „auf“.
(Ohne Verschulden des Käufers!)
Kann man dann anstandslos einen Umtausch verlangen??
(Prinzipiell besteht ja ersteinmal das Recht des Händlers zur Reparatur, aber welcher Händler (große Ketten ala Deichmann) repariert schon seine Ware selbst - meist geht es als Retoure an den Großhändler/Hersteller zurück)
Gilt auch hier, dass der Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsabschluss) der Beweislast unterliegt, dass es sich nicht um einen Materialfehler handelt?