Garantie/Gewährleistung bei Photovoltaikpaneelen

Guten Tag,

Meine Frage bezieht sich auf die Garantie/Gewährleistungs-Richtlinien von Photovoltaik-Modulen.
Man unterscheidet die Leistungsgarantie und die Produktgarantie. Kann mir jemand sagen, ob die Produktgarantie ( je nach Firma zwischen 5 und 25 Jahre) für alle Materialien der Module, z.B. die Glasoberfläche, der Alurahmen etc. gleichermassen gilt? Gibt es dazu europäische Richtlinien?

Grüsse

Hallo!

es kann keine europäischen Richtlinien geben, weil „Garantie“ immer freiwillig ist.
Es liegt am Hersteller was er verspricht und auf was er Langzeitgarantie gibt. Auf alles, auf Glas, auf Rahmen.

MfG
duck313

o.k. wenn er aber 5 Jahre auf die Paneele gibt, ohne bestimmte Sachen, wie z,B. Glas , davon auszuschliessen, muss diese wohl auch für das kopmplette Produkt gelten. Oder?

Gruss

Moin, moin,

weshalb sollte der HST z.B. das Glas ausschließen? Gerade das Glas ist der Punkt, wo man (als Hersteller) am einfachsten wegen „fehlerhafter Montage“ eine Garantie ablehnen kann.

In den letzten15 Jahren ist mir nur ein einziger (Dünnschicht-) Hersteller bekannt, der akzeptiert, daß die rahmenlosen Module selbst bei korrekter Montage -durch Witterungseinflüsse- Risse bekommen können. Deshalb tauscht er in dieser Zeit kostenlos Module mit derartigen Schäden aus.

Allerdings habe ich auch noch von keinem Fall gehört, wo ein Endkunde einen mechanischen Schaden (längere Zeit nach der Auslieferung) zur Garantie angemeldet hat.
Ich habe unter anderem eine Rücknahmestation für Module, da gibt es nicht ein Modul, welches wegen mechanischer Schäden ins Recycling geht.

lg tugu

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