Nehmen wir einmal an, ein Festplattenrecorder wurde im Juli 2008 mit 2 Jahren Garantie/Gewährleistung neu gekauft. Im April 2009 hat der DVD – Brenner einen Defekt und wird im Rahmen der Garantie repariert. Die Garantie für den Festplattenrecorder endet im Juli 2010.
Wenn nun im Januar 2011 nochmals ein Defekt am DVD – Brenner auftritt, liegt das dann noch in der Garantie/Gewährleistungszeit, da die Reparatur noch keine zwei Jahre her ist?
Ich hoffe, daß das hier das richtige Forum ist und bedanke mich schon einmal für die Hilfe.
Hallo,
das einzige was entscheidend ist ist das Kaufdatum. Da dieses aber schon über 2 Jahre zurück liegt hat man auch keine Ansprüche mehr.
Gruß Sunny
das einzige was entscheidend ist ist das Kaufdatum. Da dieses
aber schon über 2 Jahre zurück liegt hat man auch keine
Ansprüche mehr.
Ach? Du kennst die Garantiebedingungen?
Im Ernst: ich kenne keinen einzigen Garantievertrag, der eine Garantieverlängerung vorsieht. Von daher wird das wohl auch hier gelten.
Gruß
loderunner (ianal)
die Garantieverlängerung von Media Markt gegen Aufpreis. Dann
hat man nicht 2 sondern 5 Jahre Garantie
Aber auch hier nicht nach jeder Reparatur neu, sondern nur einmalig ab Kaufdatum. Und eigentlich ist es keine Garantie, sondern ein Versicherungsvertrag.
Kann es sein, dass Du von etwas ganz anderem als dem hier besprochenen redest?
Gruß
loderunner
das einzige was entscheidend ist ist das Kaufdatum. Da dieses
aber schon über 2 Jahre zurück liegt hat man auch keine
Ansprüche mehr.
auch wenn in den hier geschilderten Fall wohl tatsächlich keine Ansprüche mehr bestehen, ist Deine Aussage so pauschal einfach falsch.
Wird innerhalb des Garantiezeitraums eine Reparatur nicht ordentlich ausgeführt, kann sich der Garant nicht auf den Ablauf der Garantie berufen. Das gleiche gilt für die Gewährleistung.
Solche Fälle sind selten, es gibt sie aber durchaus.