Garantie Gewährleistung Bekleidung

Ich wüsste gerne ob es auch bei Kleidung, insbesondere auch bei Dessous eine Art „Garantie“ besteht…

Wenn zB schon nach einem Jahr - bei selbstverständlich sachgerechter Pflege - der Bügel eines Marke-BHs bricht, habe ich Anspruch oder zumindest Chancen auf Ersatz…?

Möglicherweise besteht da eine Chance, sich gegen Vorlage des Kaufbeleges an den Hersteller des Artikels zu wenden. Das Geschäft, in dem die Ware einst gekauft wurde, wird sicherlich keine Garantie mehr übernehmen, evtl. aber dabei helfen, den Kontakt zur Herstellerfirma herzustellen?!

Mit Sicherheit weiß ich das leider aber auch nicht…

Viel Glück! :smile:

Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet(Textilien) nicht aus.
MfG
W.A.

Hallo,

es besteht die normale Gewährleistung von 2 Jahren. Der Artikel sollte dem normalen Gebrauch Pflege etc. standhalten und natürlich auch entsprechend benutzt und gepflegt werden. Falls der Händler sich querstellt am besten darauf bestehen, dass der Artikel zum Hersteller geschickt wird. Kassenbon muss natürlich vorliegen.

Gruß Christian

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Hierbei muss man aber auch wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer. Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die übliche Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Gruß

S.J.

Danke für diesen theoretischen Auszug, allerdings kenne ich den Gesetzestext bzgl Sachmängeln natürlich, meine persönlichen (beruflich) Erfahrungen betreffen allerdings nur Mängel an Bauwerken oder Geräten…

Hallo,

die Gewährleistung beträgt 2 Jahre und dieses gilt auch auf Textilien. Ich würde es mit einer Mail an den Hersteller versuchen, da die meisten Händler versuchen so etwas ab zu lehnen.

Viel Glück

Hallo,
da ich Textilhändler bin und kein Jurist, bin ich nicht ganz sicher, ob ich eine absolut korrekte Aussage machen kann.
Grundsätzlich gibt es bei Textilien eine Gewährleistung; d.h. fehlerhafte Ware muss ersetzt bzw. repariert werden.
Ein Materialfehler fällt meistens schon nach kurzem Gebrauch auf, eigentlich nicht erst nach einem Jahr; daher ist es schwierig, einen Fehler nachzuweisen.

Allerdings sollte man in jedem Fall mit dem Händler reden und zumindest auf Kulanz hoffen. Wenn der BH noch nicht verschlissen oder kaputt gewaschen ist, sollte man den Händler bitten, das Teil zum Hersteller einzuschicken. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die meisten Hersteller nicht kleinlich sind. Wenn der Händler sich weigert, direkt an den Hersteller wenden.

Sinnvoll ist es, nicht wütend oder verärgert aufzutreten, sondern hervorzuheben, dass man einen Markenartikel gekauft hat in der Hoffnung auf gute Qualität. Man sollte also eher enttäuscht auftreten.

Vielleicht lässt sich der BH auch problemlos reparieren.

Hoffe, ich konnte helfen.

hallo jona667,
generell gilt für verbraucher ein 2 jähriger gewährleistungsanspruch, aber achtung, hier geht es um den nachweis, dass das teil wirklich sachgerecht gepflegt wurde. zusätzlich hat der verkäufer ein recht auf nachbesserung und zusätzlich hat man in dem jahr natürlich einen wertverlust den der verkäufer berücksichtigen darf. ich würde es natürlich versuchen…
viel glück + gruß
candy**66